Wir sind eine in Konstanz ansässige Anwaltskanzlei und sind sowohl in der außergerichtlichen Beratung und Vertretung als auch in der Vertretung vor Gericht tätig.
Wir beraten Sie nicht nur hier vor Ort in Konstanz, sondern bieten auch bundesweit eine Beratung und eine Vertretung durch uns an.
Rechtsanwalt Dotterweich ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Sozialrecht.
Rechtsanwalt Böhler ist zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Rechtsanwältin Schulz bearbeitet schwerpunktmäßig Familienrecht und Bürgergeld-Angelegenheiten.
Zuständig in der Kanzlei für die Bereiche
Rente wegen voller Erwerbsminderung/Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung,
befristete Rente wegen Erwerbsminderung/unbefristete Rente wegen Erwerbsminderung,
Witwenrente/Witwerrente,
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Zahlung von Krankengeld, Anspruchsdauer, Anspruchshöhe, Übernahme von Behandlungskosten
Verletztengeld, Verletztenrente, Anerkennung von Arbeitsunfällen, Minderung der Erwerbsfähigkeit
gesetzliche Pflegeversicherung
Prüfung des Bescheides über den Pflegegrad, Beratung über Möglichkeiten einen höheren Pflegegrad zu erhalten, Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Bescheide über Ablehnung des Pflegegrades oder zu niedrigen Pflegegrad
Anspruch auf Arbeitslosengeld, gerade auch im Fall von Krankheit, Aufhebungsvertrag und Abfindung
Zuständig in der Kanzlei für die Bereiche
Zuständig in der Kanzlei für die Bereiche
TELEFONISCHE ERREICHBARBEIT DES SEKRETARIATS:
07531 / 9450300
Wenn Sie beim ersten Anruf nicht gleich durchkommen – das kann passieren.
Das Telefonaufkommen der Kanzlei ist mitunter außerordentlich lebhaft und in manchen Stoßzeiten kann es Warteschlangen geben. Versuchen Sie es dann einfach ein paar Minuten später wieder.
Alternativ können Sie uns eine Nachricht per EMail oder über das Kontaktformular zukommen lassen. Wir melden uns sobald als möglich.
In neuen Angelegenheiten ist es sinnvoll, zu den oben angegebenen Zeiten zunächst einmal Kontakt mit dem Sekretariat aufzunehmen.
Es erwarten Sie zunächst einmal unsere Mitarbeiterinnen im Sekretariat, Frau Claudia Dotterweich, Frau Leandra Burow und Frau Claudia Schmidt:
Die Damen sind zuständig für den telefonischen Erstkontakt, Entgegennahme von Unterlagen, Terminvereinbarungen, kurze Rückfragen, Auskünfte und was sonst so im Sekretariat anfällt – also eigentlich für fast alles. Ihre primäre Anlaufstelle in der Kanzlei eben.
PERSÖNLICHE BESPRECHUNGSTERMINE IN DEN KANZLEIRÄUMEN:
Solche Termine sind zwar möglich, in der Regel allerdings nicht unbedingt erforderlich.
Die Corona-Pandemie hatte auch uns dazu gezwungen, Änderungen im organisatorischen Ablauf des Kanzleibetriebs vorzunehmen in der Form, dass Besprechungen telefonisch oder mittels Video-Konferenz durchgeführt wurden.
Wir bieten daher weiterhin Besprechungstermine sowohl als Telefon- und auch Video-Termin an und wollen auch Sie hierzu gerne ermutigen.
Die Pandemie hat gezeigt, dass es regelmäßig nicht nur ohne direkten Besprechungstermin geht, sondern es für alle Beteiligten, insbesondere auch für Mandanten, Vorteile bietet, sich per Telefon- oder aber auch gerne Video-Konferenz mit dem Anwalt auszutauschen.
Der Besuch des Anwalts kann auch von zu Hause aus erfolgen!
Es gibt so ungefähr nichts, was nicht auch am Telefon oder per Video-Telefonat besprochen werden kann.
Mit unseren weit entfernten Mandanten – wir sind bundesweit tätig – praktizieren wir diese Verfahrensweise ohnehin schon seit langem mit absolut positivem Feedback der Mandanten!
Auch Sie müssen daher nicht unbedingt persönlich die Kanzlei aufsuchen, sondern können regelmäßig alles mit uns bequem von zu Hause aus erledigen.
Wenn Sie lieber persönlich vorbeikommen wollen, ist das natürlich möglich. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen entsprechenden Termin über das Sekretariat - 07531/9450300.
Die Kanzlei befindet sich im Zentrum von Konstanz in der Fußgängerzone neben dem Kaufhaus Karstadt und ist dementsprechend leicht zu finden.
Die Entfernung zum Parkhaus Augustinerplatz beträgt ca. 80 Meter.
ÜBERMITTLUNG UND AUSTAUSCH VON UNTERLAGEN / DOKUMENTEN :
Per E-MAIL (mail@anwaltskanzlei-dotterweich.de)
oder unser   KONTAKTFORMULAR
und gegebenenfalls natürlich auch per Hausbriefkasten und Briefpost.
Grundsätzlich benötigen wir keine Unterlagen in Papierform, d. h. die elektronische Übermittlung ist in der Regel ausreichend.
Bitte übermitteln Sie uns Dokumente, insbesondere Bescheide, Verträge (speziell Arbeitsverträge, Mietverträge) immer komplett, d. h. inklusive auch derjenigen Seiten, welche Sie selbst für unwichtig halten. Behörden und vor allem Gerichte benötigen diese Unterlagen stets vollständig, von der ersten bis zur letzten Seite und Sie ersparen sich durch eine vollständige Übermittlung von Anfang an unnötigen Aufwand.
Wenn Sie uns diese Unterlagen in digitaler Form übermitteln: bitte benutzen Sie die üblichen Dateiformate, also am besten PDF und gegebenenfalls auch JPEG.
· ARBEITSRECHT · · ARBEITSLOSENGELD · ARZTHAFTUNGSRECHT · AUTOKAUF · BERFRISTETER ARBEITSVERTRAG · BETRIEBSPRÜFUNG · BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE · BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG · BERUFSGENOSSENSCHAFT · BÜRGERGELD · BUSSGELDBESCHEID · BUSSGELDKATALOG · DEPUTATSERMÄSSIGUNG · ELTERNUNTERHLT · ERWERBSMINDERUNGSRENTE · ERWERBSUNFÄHIGKEITSRENTE · FAMILIENRECHT · GRAD DER BEHINDERUNG · GLEICHSTELLUNGSANTRAG · GLIEDERTAXE · GESCHÄFTSFÜHRER BEITRAGSPFLICHT · INTEGRATIONSAMT · INTERNETRECHT · KFZ-UNFALLREGULIERUNG · KINDERGELD · KITAPLATZ · KRANKENVERSICHERUNG GESETZLICH · KRANKENVERSICHERUNG PRIVAT · KRANKENTAGEGELDVERSICHERUNG · KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE EINREICHEN · MERKZEICHEN G · MERKZEICHEN AG · MIETRECHT · MPU · OPFERENTSCHÄDIGUNG OEG · PFLEGEVERSICHERUNG · REHABILITATION · REISERECHT · RENTENVERSICHERUNG · SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT · · SCHWERBEHINDERUNG SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS · · STATUSFESTSTELLUNG TERMINSVERTRETUNG · SENIORENRECHT · SOZIALRECHT · STRAFRECHT · UNFALLVERSICHERUNG GESETZLICH · UNFALLVERSICHERUNG PRIVAT · VERKEHRSRECHT · VERLETZENRENTE VERLETZTENGELD MDE · VERSORGUNGSWERKE · VERTRAGSRECHT · WEITERE KÜNDIGUNG· KFZ-UNFALLREGULIERUNG · WOHNGELD · WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT WEG · WITWENRENTE
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ZWANGSRÄUMUNG
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Natürlich geht es im Arbeitsrecht schwerpunktmäßig um das Thema Kündigung, sei es nun eine krankheitsbedingte Kündigung, Personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung oder betriebsbedingte Kündigung.
Nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann wirklich zuverlässig prüfen, ob mit Aussicht auf Erfolg gegen die Kündigung vorgegangen werden kann (Kündigungsschutzklage).
Selbst wenn dies einmal nicht der Fall sein sollte: Ein Anwalt weiß, wie man die mit einer Kündigung des Arbeitsvertrages verbundenen negativen Begleiterscheinungen vermeiden oder zumindest abmildern kann.
Zumindest eine Behörde sitzt bei Kündigungen nämlich immer mehr oder weniger mit am Tisch: Die Agentur für Arbeit. Das gilt in gesteigertem Maße natürlich ganz besonders bei fristlosen Kündigungen. In aller Regel sollte es gelingen, die fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln mit der Folge, dass dann auch die extrem negative Folge der Verhängung einer Sperrzeit durch das Arbeitsamt vermieden werden kann.
Auch dann, wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses anstreben, also einen Aufhebungsvertrag, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Abschluss eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrages ist immer besonders verdächtig aus der Sicht der Agentur für Arbeit und die Gefahr, sich wegen einer fehlerhaften Formulierung im Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit inkl. Zugriff der Agentur für Arbeit auf eine eventuell vereinbarte Abfindung einzuhandeln, ist enorm. Solche Dinge zu regeln ist die Aufgabe von Profis. Sie benötigen hierfür ganz besonders einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Anwaltliche Tätigkeit im Arbeitsrecht ist immer auch Konfliktmanagement. Einen Anwalt sollten Sie daher auch einschalten, wenn Sie eine Abmahnung oder eine sogenannte Ermahnung erhalten haben. In diesen Fällen muss nicht immer das Arbeitsgericht eingeschaltet werden.
Entsprechendes gilt auch bei allen Fragen rund um das Arbeitszeugnis. Häufig haben hier Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedliche Vorstellungen über das, was alles in das Zeugnis hineingehört und natürlich auch über entsprechende Formulierungen, insbesondere die Bewertung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers.
Nicht jede medizinische Behandlungsmaßnahme verläuft so, wie es sein sollte. Bei schuldhaften Fehlern besteht Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Ohne Anwalt haben Sie in aller Regel schlechte Karten. Krankenhäuser, Ärzte und deren Haftpflichtversicherer mauern erst einmal, wenn die dokumentierten Unterlagen zu einer medizinischen Behandlung herausverlangt und sodann Ansprüche gestellt werden. Handeln Sie rasch, da nach zunehmendem Zeitablauf die Sachverhaltsaufklärung immer schwieriger wird.
Der schöne Schein trügt, wenn unter der Politur plötzlich der Rost und weitere Mägel zum Vorschein kommen. Professionell aufbereitete Gebrauchtwagen halten nicht immer, was die Verkäufer versprechen und auch bei Neuwagen gibt es "Montagsautos".
Arbeitsverträge können zwar mitunter befristet werden, aber nur in engen Grenzen. Wenn Sie seit Jahren zum wiederholten Male beim selben Arbeitgeber immer wieder nur zeitlich befristete Arbeitsverträge bekommen haben (Stichwort Kettenarbeitsvertrag), läuft da etwas schief. Dagegen kann man sich mit einer Entfristungsklage wehren.
Die sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung kann für Unternehmen teuer zu stehen kommen, wenn aus freien Mitarbeitern plötzlich und rückwirkend abhängig Beschäftigte werden. Nicht immer sind die Beitragsbescheide zutreffend. Die frühzeitige Einschaltung eines Fachanwaltes für Sozialrecht kann helfen.
Berufsunfähigkeitsrente gibt es in wenigen Sonderfällen auch noch von der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie müßten aber schon vor dem 02.01.1961 geboren sein, um hier überhaupt Ansprüche haben zu können. Wenn nicht, sollten Sie bei der Erwerbsminderungsrente weiterlesen. Wenn Sie die private Berufsunfähigkeitsversicherung meinen, sehen Sie bitte unter diesem Stichwort nach.
Gemeint ist hier die Berufsunfähigkeitsversicherung aus privatrechtlichen Versicherungsverträgen, durchaus häufig verkauft auch als Zusatz zu Lebensversicherungsverträgen und dann benannt als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Durch die oft undurchsichtigen Versicherungsbedingungen sollten Sie sich nicht alleine durchkämpfen.
Berufsgenossenschaften sind die zuständigen Leistungsträger, wenn Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben oder aber an einer Berufskrankheit leiden.
Im Leistungskatalog stehen neben der Tragung der Kosten der entsprechenden ärztlichen Behandlung vor allem auch die Gewährung von Verletztengeld und dann vor allem auch von Verletztenrente, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit wenigstens 20 beträgt.
Häufig bestehen aber bereits Probleme im Vorfeld, etwa der Anerkennung einer Berufserkrankung oder eines Arbeitsunfalls.
Aktuell besonders relevant und immer weiter umgreifend sind Fragen der Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall.
Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind immer noch außerordentlich unzureichend und die Verwaltungspraxis der Berufsgenossenschaften bei entsprechenden Anträgen auf Anerkennung einer Berufskrankheit bzw. eines Arbeitsunfalls macht die Sache für die Betroffenen leider nicht besser.
Wenn Sie ein Long-Covid oder ein Post-Covid-Syndrom anerkannt haben wollen, werden Sie um anwaltliche Hilfe kaum herumkommen.
Das Arbeitslosengeld II (Bürgergeld, vormals Hartz 4) war in den vergangenen Jahren eine Beschäftigungsgarantie für Sozialgerichte - bei einer Erfolgsquote der Klagen von 90% und mehr.
Mit Wirkung zum 1.1.2023 wurde Hartz IV durch das Bürgergeld ersetzt.
Von der Konzeption her hat sich hierdurch nicht so wahnsinnig viel Neues ergeben.
Kernstück der neuen Regelung und direkt spürbar für die Betroffenen ist zunächst einmal natürlich die Anhebung der Bedarfssätze.
Der Regelbedarf für Alleinstehende / Alleinerziehende beträgt danach 502 € monatlich (Regelbedarfstufe 1),
volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft erhalten monatlich 451 € (Regelbedarfstufe 2),
erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen 402 € (Regelbedarfstufe 3),
unter 25-jährige im Haushalt der Eltern 402 € (Regelbedarfstufe 3),
Kinder von 14-17 Jahren 420 € (Regelbedarfstufe 4),
Kinder von 6-13 Jahren 348 € (Regelbedarfstufe 5) und
Kinder bis zu 5 Jahre 318 € (Regelbedarfstufe 6).
Grundsätzlich weicht die Problematik im Alltag der Betroffenen beim Bezug von Bürgergeld nicht signifikant von den Problemlagen beim früheren Hartz IV ab.
Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt sind die Kosten der Unterkunft ein häufiger Problempunkt bei der Auseinandersetzung mit den Jobcentern.
Für Jobcenter besonders schwierig ist die Handhabung von Aufstockern und Selbständigen mit wechselnden Einkünften.
Häufige anwaltliche Intervention ist in diesem Rechtsgebiet auch erforderlich wegen völlig aus der Luft gegriffener Erstattungsbescheide wegen angeblicher Überzahlungen oder aber Totalablehnung von Leistungen, sei es nun Hilfe zum Lebensunterhalt oder Kosten der Unterkunft wegen angeblich ausgebliebener Einreichung von hierfür erforderlichen Unterlagen.
Die "kleinen" Sünden im Straßenverkehr können mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden. Viele kleine Sünden können allerdings zum Problem werden und vor allem bei Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen wird nicht immer richtig gemessen. Mitunter weisen die Meßgeräte ab Werk Fehler auf, die eine Berücksichtigung der Messergebnisse verbieten.
Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung passiert mitunter schnell.
Im wahrsten Sinne des Wortes. Die Liste der denkbaren Ordnungswidrigkeiten ist lang und reicht von A wie Abstandsverstoß bis Falschparken vor dem Zebrastreifen. Seit dem 09.11.2021 gilt ein deutlich verschärfter Bußgeldkatalog.Ein GdB von 50 (Schwerbehinderteneigenschaft) bringt für Lehrer, Polizeibeamte und z. T. sonstige im öffentlichen Dienst beschäftigte Personen Vorteile bei den zu leistenden Stunden: Deputatsermäßigung von wenigstens 2 Stunden - bei Vollzeit - , in besonderen Fällen ggf. auch mehr.
Das Unterhaltsrecht ist keine Einbahnstraße: Kommen die Eltern ins Heim und / oder werden sie pflegebedürftig, haften gegebenenfalls die Kinder für die entstehenden Kosten. Ob und in welchem Umfang das auch auf Sie zutrifft - lassen Sie sich vom Fachanwalt für Sozialrecht über den möglichen Regress des Sozialhilfeträgers beraten.
Erwerbsminderungsrente - das aktuelle Rentenmodell aus der gesetzlichen Sozialversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund und ihre 14 regionalen Träger) für eine vorzeitige Rente aus gesundheitlichen Gründen. Spätestens wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben brauchen Sie einen Fachanwalt für Sozialrecht.
Natürlich ist es toll, wenn in der Familie alles rund läuft und sich niemand über das Familienrecht Gedanken machen muss. Ist aber leider nicht immer so. Fragen Sie uns bei Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und vieles mehr. Das Thema Elternunterhalt gehört in Teilbereichen auch zum Familienrecht, wird von uns aber in einem extra Kapitel behandelt.
Der Grad der Behinderung (GdB) nach dem Schwerbehindertengesetz (SGB IX) ist das Maß für den vom lebensaltertypischen Zustand abweichenden individuellen Gesundheitszustand. Ab einem GdB von 50 erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Der GdB ist Basis für zahlreiche Vorteile / Vergünstigungen in anderen Rechtsgebieten.
Wenn es zum Grad der Behinderung von 50 nicht gereicht hat, aber wenigstens zu 30, ist ein Gleichstellungsantrag zu erwägen. Sie bekommen damit zwar nicht das "volle Programm" wie ein echter Schwerbehinderter, aber wenigstens den identischen Kündigungsschutz wie ein Arbeitnehmer, der im Besitz eines Schwerbehindertenausweises ist.
Die Gliedertaxe ist mit die wichtigste Stellschraube für die Höhe der Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung. Versicherungen versuchen häufig unter Hinweis auf Stellungnahmen ärztlicher Gutachter, die Beeinträchtigung durch die Unfallfolgen niedrig darzustellen. Sie sollten sich damit keinesfalls ungeprüft abfinden! Wir überprüfen die angebotenen Invaliditätsgrade und helfen Ihnen bei der Aufstockung. Sehr häufig gibt es deutlich höhere Leistungen.
Die GmbH ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen bei den Kapitalgesellschaften. Entsprechend zahlreich sind die Problemstellungen betreffend die Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern. Wann hier eine Sozialversicherungspflicht anzunehmen ist und wann nicht, war schon immer ziemlich umstritten und in jüngster Zeit haben sich hier durch eine Änderung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geradezu tektonische Verschiebungen ereignet.
Einem schwerbehinderten Mitarbeiter oder einem Mitarbeiter mit entsprechender Gleichstellung darf nur gekündigt werden, wenn das Intergrationsamt vorher zugestimmt hat. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine entsprechende Nachricht vom Integrationsamt über einen Zustimmungsantrag erhalten, unterstützen wir Sie gerne in diesem Verfahren.
Ungerechtfertigte oder überzogene Abmahnungen wegen Downloads. Mobbing, Stalking, Verleumdung und üble Nachrede über soziale Netzwerke oder Bewertungsportale. Mißglückte Schnäppchenkäufe via Ebay etc. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch wenn Sie mit einem Kauf oder einer Buchung via Internet Probleme haben, sind Sie nicht wehrlos.
In Deutschland haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege.
Dieser Anspruch ist seit dem 01. August 2013 im Sozialgesetzbuch gesetzlich verankert und soll sicherstellen, dass alle Kinder die Möglichkeit haben, frühkindliche Bildung und Betreuung in Anspruch zu nehmen.
Der Anspruch gilt unabhängig von der Erwerbstätigkeit oder der familiären Situation der Eltern. Der Anspruch steht Ihrem Kind nämlich selbst zu!.
Jeder sollte von Gesetzes wegen eine haben, die Meisten haben auch eine, viele haben aber auch Probleme mit ihr - gemeint ist die gesetzliche Krankenversicherung.
Schwierigkeiten gibt es hier sowohl auf Beitragsseite (Prämie, insbesondere bei selbständig tätigen Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind), aber auch auf der Leistungsseite.
Dabei geht es nicht selten um das Krankengeld und dessen Berechnung einschließlich Anspruchsdauer.
Häufig werden Leistungen von Krankenkassen schlichtweg abgelehnt, nicht selten unter Bezugnahme auf angebliche Gutachten des medizinischen Dienstes (MdK). Zweifel an der Unparteilichkeit von dessen Ausführungen sind in aller Regel berechtigt.
Wenn bei Ihnen die Genehmigung / Kostenübernahme irgendeiner medizinische Maßnahme (z.B. Brustverkleinerung) wegen angeblich fehlender medizinischer Notwenigkeit verweigert oder die Kostenübernahme für ein Medikament oder Hilfsmittel (Rollstuhl, Hörgeräte etc.) abgelehnt wurde, besteht Handlungsbedarf.
Stark zahlenmäßig anziehend sind Aufforderungen der Krankenkassen an Leistungsbezieher, einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen. Hintergrund ist die Hoffnung der Krankenkasse, Sie als Leistungsbezieher an die Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente) abgeben zu können.
Bereits gegen ein solches Aufforderungsschreiben kann und sollte man ggf. vorgehen.
Derartige Anträge sich nicht ungefährlich, es droht ggf. der Austausch des höheren Krankengeldes durch die niedrigere Erwerbsminderungsrente (§ 116 SGB VI: Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben.)
Spannend wird es beim Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung.
Auch private Krankenversicherungen neigen mitunter dazu, Leistungen zu Unrecht zu versagen. Hier sollten Sie nicht als Laie antreten, sondern die Auseinandersetzung mit der Versicherung dem Fachmann = Anwalt überlassen. Ein häufige Problemstelle ist die Verweigerung von Krankengeld wegen angeblich eingetretener Berufsunfähigkeit.
Wenn Ihre private Krankentagegeldversicherung meint, dass Ihr Krankentagegeld demnächst endet, sollten Sie einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Ob die entsprechenden Voraussetzungen wirklich vorliegen, wird von den Gesellschaften nämlich häufig wie viel zu früh und mitunter auch willkürlich angenommen mit der Folge, dass Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung zu Unrecht nicht erbracht werden.
Wenn Ihr Gehvermögen eingeschränkt ist, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf die Zuerkennung des Merkzeichens G durch das Versorgungsamt. Sie haben damit Anspruch auf kostenfreie Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln an 7 Tagen in der Woche ohne Streckenbegrenzung. Versorgungsämter lehnen die Zuerkennung allerdings oft aus unzutreffenden Gründen ab. Hier hilft nur der Fachanwalt für Sozialrecht.
Wenn Ihr Gehvermögen sehr stark eingeschränkt ist, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf die Zuerkennung des Merkzeichens aG. Sie dürfen damit die Schwerbehindertenparkplätze benutzen. Die Bewilligungspraxis ist allerdings sehr zurückhaltend. Nicht verzagen - Anwalt fragen und beauftragen.
Wir bearbeiten das gesamte Repertoire sowohl aus dem privaten Wohnraum-Mietrecht als auch dem gewerblichen Mietrecht. Hier nur einige wenige Stichworte ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Eigenbedarfskündigung, Mieterhöhung, Renovierungskosten, Nebenkostenabrechnung, Schimmel, Räumungsklage.
Wenn Sie das Opfer einer Gewalttat wurden, können Sie gegebenenfalls Anspruch auf staatliche Entschädigungsleistungen in der Form einer Rente haben. Auch die Opfer von häuslicher Gewalt können diese Leistung beantragen, werden von den Behörden aber häufig zu Unrecht abgewimmelt.
Der Streitpunkt in der Pflegeversicherung schlechthin: Der Pflegegrad. Wenn Sie mit der Entscheidung Ihrer Krankenkasse nicht einverstanden sind: Auf zum Fachanwalt für Sozialrecht.
Maßnahmen zur Rehabilitation gibt es sowohl als Leistung zur medizinischen Rehabilitation ("Kur") als auch zur Teilnahme am Arbeitsleben ("Umschulung, Weiterbildung"). Die Leistungsträger lehnen häufig zu Unrecht ab.
Die Kakerlaken im Hotelzimmer waren ungefähr so groß wie Hamster oder Sie hatten eigentlich gar nicht vor, Ihren Urlaub auf dem Flughafen zu verbringen? Nur zwei Beispiele für Fälle, in denen Sie den Anwalt aufsuchen sollten.
Welche Rente soll es denn sein? Die normale Altersrente, die Altersrente für Schwerbehinderte, die Rente wegen voller Erwerbsminderung oder die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung? Wissen Sie, welche Rente für Sie die günstigste ist und ob auch bereits die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind? Nicht verzagen - Anwalt fragen.
In diesem Abschnitt geht es um die Abwehr von Regressforderungen von Sozialleistungsträgern.
Besonders gefahrenträchtig im Hinblick auf eine Rückforderung von Leistungen sind immer diejenigen Rechtsgebiete, wo Leistungen ausbezahlt werden, die von der Bedürftigkeit des Empfängers abhängig sind (Arbeitslosengeld II, BAföG, Kindergeld) oder wo der Gesetzgeber die Anrechnung anderweitiger Einkünfte, auch Renten und Versicherungsleistungen, angeordnet hat.
Wenn ein Leistungsträger (Rentenversicherung, Jobcenter, Berufsgenossenschaft, Familienkasse etc.) Geld von Ihnen zurückhaben möchte, weil Sie angeblich versehentlich zu viel erhalten haben, müssen Sie aufpassen.
Der Gesetzgeber hat erhebliche Hürden für die Rückforderung von Leistungen aufgestellt, die von den Leistungsträgern ganz gerne ignoriert werden. Sofort zum Fachanwalt für Sozialrecht!
Häufig dürfen Leistungen behalten werden, auch wenn tatsächlich eine Überzahlung stattgefunden hat. Der Gesetzgeber hat dem Vertrauensschutz der Leistungsempfänger ein hohes Gewicht beigemessen, welches die Leistungsträger in solchen Fällen allerdings nur äußerst ungern nachvollziehen wollen.
Nicht selten werden von den Sozialleistungsträgern sogar noch potenziell strafrechtlich relevante Vorwürfe mit in die Rückforderungsbescheide hinein gepackt ( ... hätten wissen müssen, dass Ihnen die Leistungen nicht zugestanden haben... / ... haben vorsätzlich oder doch zumindest grob fahrlässig verschwiegen, dass...) Auch das sollte man nicht auf sich sitzen lassen.
Wenn Sie plötzlich Post von der Deutschen Rentenversicherung bekommen mit der Mitteilung, man wolle prüfen, ob Sie scheinselbstständig sind und gegebenenfalls zur Beitragspflicht herangezogen werden müssen, besteht akuter Handlungsbedarf. Fragen Sie hier zuerst den Fachanwalt für Sozialrecht. Nicht selten sind die Ansprüche unberechtigt oder zumindest maßlos überzogen, vor allem hinsichtlich der Verzugszinsen.
Zentraler Bestandteil des Schwerbehindertenrechts ist der Grad der Behinderung (GdB). Ab einem GdB von 50 erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Mit dem Status 'Schwerbehindert' sind zahlreiche Vorteile / Vergünstigungen in vielen Rechtsgebieten verbunden, sei es nun im Arbeitsrecht der besondere Kündigungsschutz und die zusätzlichen Urlaubstage oder etwa im Rentenrecht die vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte - in vielen Fällen die früheste Möglichkeit, um in Rente zu kommen. .
Der Weg zum Schwerbehindertenausweis ist mitunter lang und mühsam. Die Versorgungsämter verfügen teilweise über eine erstaunliche Abwehrhaltung. Lassen Sie sich vom Fachmann, dem Fachanwalt für Sozialrecht helfen. Ein Fachanwalt kennt sich mit der Tabelle aus, nach welcher sich der Grad der Behinderung richtet (Versorgungsmedizinische Grundsätze) und beherrscht auch das Verfahrensrecht vor dem Sozialgericht.
Rechtsanwalt für Schwerbehindertenrecht
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Schwerbehindertenausweis beantragen
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NACH OBEN RECHTSGEBIETE TERMINBUCHUNG
Selbstständig oder abhängig beschäftigt mit der Folge der Beitragspflicht in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung? Um diese Frage geht es im Statusfeststellungsverfahren. Ein solches Verfahren sollten Sie niemals ohne Fachanwalt für Sozialrecht betreiben. Die Rechtslage hier ist äußerst komplex und schwer überschaubar. Die Neutralität der prüfenden Behörde (Deutsche Rentenversicherung) darf ohnehin mit Recht bezweifelt werden.
Terminsvertretung - dieser Absatz hier richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die Terminsvertreter zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen bei Amtsgericht, Landgericht und Sozialgericht Konstanz suchen.
Wir übernehmen Terminsvertretungen bei den Gerichten in Konstanz und Umgebung.
Rechtsanwalt Dotterweich als Fachanwalt für Sozialrecht natürlich insbesondere Terminsvertretungen vor dem Sozialgericht Konstanz, als Fachanwalt für Arbeitsrecht aber auch natürlich gerne vor den Arbeitsgerichten Radolfzell, Villingen-Schwennigen, Ravensburg und darüber hinaus.
Betreuungsvollmacht, Patiententestament, vorzeitige Übertragung von Vermögen, Nießbrauch, Wohnrecht etc.
Am Sozialrecht kommen Sie nicht vorbei. Arbeitslosengeld, BAföG, Kindergeld, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung - früher oder später haben Sie Kontakt mit dem Sozialrecht, ob Sie wollen oder nicht.
Bei strafrechtlichen Problemen sollten Sie möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Spätestens im Ermittlungsverfahren und nicht erst nach Erhalt der Anklageschrift oder wenige Tage vor der Hauptverhandlung. Auch Strafverteidigung benötigt Zeit und Vorbereitung.
Weder Versicherungen noch KFZ-Werkstätten sind dazu geeignet, Ihre Ansprüche aus einem Verkehrsunfall wirklich sachgerecht zu regulieren. Dazu benötigt man nun einmal eine fundierte rechtliche Ausbildung, über die nur ein Rechtsanwalt verfügt. Oder wollen Sie, dass es bei der Unfallregulierung zu weiteren Unfällen kommt?
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Eigentlich sollten diese für die Belange der Versicherten eintreten. Als Anwalt hat man in Hinblick auf das schleppende Regulierungsverhalten mancher Berufsgenossenschaft leider häufig einen gegenteiligen Eindruck.
Der Leistungskatalog der Berufsgenossenschaften ist breit aufgestellt, hierzu zählen die Übernahme von Behandlungskosten, Maßnahmen zur Rehabilitation (Kur), die Zahlung von Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegegeld, sowie letztlich auch Verletztenrente.
Das alles setzt natürlich erst einmal die Anerkennung eines schädigenden Ereignisses, welches in den Aufgabenbereich der Berufsgenossenschaften fällt, voraus, mithin die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder auch Wegeunfalls.
Die Probleme mit den Berufsgenossenschaften beginnen häufig bereits in diesem frühen Stadium, wenn nämlich ein Arbeitsunfall oder Wegeunfall von der Berufsgenossenschaft schlicht geleugnet wird.
Lässt sich das nicht mehr in Abrede stellen, ist es dann leider häufig auch so, dass Verletzungen und Verletzungsfolgen gerne bagatellisiert werden mit dem Ziel, die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) möglichst niedrig zu halten, vor allem um die Zahlung einer mitunter lebenslänglichen Verletztenrente zu vermeiden.
Äußerst selten werden Sie es ohne Rechtsanwalt schaffen, psychische Folgen eines Arbeitsunfalls (posttraumatische Belastungsstörung - PTBS - oder eine Depression) als Unfallfolge anerkannt zu erhalten. Sämtliche Berufsgenossenschaften sind leider immer noch sehr auf körperliche Beeinträchtigungen fixiert und kümmern sich nur sehr selten ausreichend auch um die psychischen Folgen eines Arbeits- oder Wegeunfalls.
Die geänderte Lebenswirklichkeit durch Corona hat auch in diesem Rechtsgebiet mittlerweile seine Spuren hinterlassen: Es gibt bereits erste Entscheidungen zum Wegeunfall im Homeoffice.
Leistungen aus der privaten Unfallversicherung sollen Sie für erlittene Schäden aus Unfällen entschädigen. Versicherer bestreiten schon einmal gerne, dass überhaupt ein Unfall vorliegt und sprechen von einer Gelegenheitsursache. Maßgeblich für die Leistungshöhe: die Gliedertaxe.
Das Punktekonto in Flensburg ist wohl das Einzige, auf welchem man gerne "nichts drauf" hat. Die Stichworte hier: Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerscheinentzug, MPU, Nachschulung etc.
Verletzengeld und Verletzenrente sind die Leistungen der Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit. Wichtig ist die Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE. Bescheide der Berufsgenossenschaft sollten Sie stets vom Fachanwalt für Sozialrecht prüfen lassen, auch wenn diese zunächst einmal positiv erscheinen.
Die Unterschrift unter einem Vertrag kann teuer werden - vor allem, wenn man gar nicht genau weiss, welche Bedeutung und Tragweite einzelne Klauseln haben. Vorher den Rechtsanwalt fragen ist besser und billiger als nachher an einen ungüstigen Vertrag gebunden zu sein.
Sie verfügen über Einkommen, können sich aber kaum Ihre Miete leisten? Möglicherweise haben Sie einen Wohngeldanspruch
Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung in Deutschland, die einkommensschwache Haushalte dabei unterstützt, die Kosten für Miete oder Eigentum zu decken. Es handelt sich hierbei um einen Zuschuss, der monatlich ausgezahlt wird und nicht zurückgezahlt werden muss.
Spötter behaupten: Wohnungseigentum ist die Kombination der Nachteile von Eigentum und Miete. So weit wollen wir zwar nicht gehen - Wohnungseigentum kann aber schon problematisch sein, etwa wenn Sie aufgrund von Beschlüssen der Gemeinschaft plötzlich erhebliche Zahlungen leisten sollen, etwa für energetische Sanierungmaßnahmen.
Einem schwerbehinderten Mitarbeiter oder einem Mitarbeiter mit entsprechender Gleichstellung darf nur gekündigt werden, wenn das Intergrationsamt vorher zugestimmt hat. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine entsprechende Nachricht vom Integrationsamt über einen Zustimmungsantrag erhalten, unterstützen wir Sie gerne in diesem Verfahren. Natürlich helen wir Ihnen auch dabei, eine entsprechende Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten zu erhalten.
Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte und zum Teil auch Psychologische Psychotherapeuten sind Mitglieder in einem berufsständischen System der Altersversorgung. Auch dort gibt es mitunter Streit über Zugehörigkeit, Beitragspflicht und vor allem auch über Rente. Wir ünterstützen Sie auch hier.
Eigentlich unerwartet häufig gibt es Streit wegen Witwenrente bzw. Witwerrente. Es geht dabei weniger um die Frage der Gewährung der entsprechenden Renten selbst (hier gibt es eigentlich nur Probleme bei kurzer Ehezeit) sondern vielmehr um die Frage der Anrechnung von Einkommen des Witwers oder der Witwe, sei es nun echtes Arbeitseinkommen oder eigene Altersrente oder eine sonstige Rente aus eigener Versicherung.