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Private Berufsunfähigkeitsversicherung · BU · BUZ

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG ZAHLT NICHT?

Wenn die private BU-Rente gebraucht wird, beginnt oft erst der eigentliche Streit: Leistungsantrag, Gesundheitsfragen, Gutachten, Ablehnung, Rücktritt, Anfechtung oder Nachprüfung.

Typische BU-Situationen

BU-Antrag vorbereiten Leistungsprüfung läuft Ablehnung erhalten Rücktritt vom Vertrag Anfechtung / Arglist Verweisung Nachprüfung Leistungseinstellung

Private Berufsunfähigkeitsversicherung:
Wenn die Versicherung genau dann nicht zahlt, wenn Sie sie brauchen.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung soll den Einkommensverlust auffangen, wenn Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt nicht mehr oder nicht mehr in dem versicherten Umfang ausüben können. In der Praxis wird der Leistungsfall aber häufig nicht einfach „ausgezahlt“. Die Versicherung prüft den Vertrag, den damaligen Antrag, die Gesundheitsfragen, Ihre konkrete berufliche Tätigkeit, ärztliche Unterlagen und mögliche Verweisungsmöglichkeiten.

Genau deshalb ist die erste Reaktion wichtig. Wer den Leistungsantrag unvorbereitet ausfüllt, zu weitreichende Schweigepflichtentbindungen unterschreibt oder auf eine Ablehnung emotional und ungeordnet antwortet, verschlechtert die eigene Ausgangsposition häufig erheblich.

BU-Versicherung macht Probleme? Bitte nicht vorschnell selbst schreiben.

Sichern Sie die Ablehnung, alle Fragebögen, den Versicherungsschein, die Bedingungen, den ursprünglichen Antrag und ärztliche Unterlagen. Bei Rücktritt, Anfechtung oder Leistungseinstellung sollten Fristen sofort geprüft werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung: worum es rechtlich wirklich geht

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine Sozialleistung und keine Kulanzleistung. Sie ist eine vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung. Ob die Versicherung zahlen muss, hängt daher in erster Linie von Ihrem konkreten Vertrag, den Versicherungsbedingungen, dem vereinbarten Berufsbegriff, dem versicherten Leistungsumfang und dem Nachweis der Berufsunfähigkeit ab.

Gesetzlich ist die Berufsunfähigkeitsversicherung in den §§ 172 ff. VVG geregelt. Danach hat der Versicherer bei einer nach Beginn der Versicherung eingetretenen Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Berufsunfähigkeit bedeutet gesetzlich, dass der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden kann. Viele Versicherungsbedingungen konkretisieren dies zusätzlich, etwa mit einer 50-Prozent-Grenze und einem Prognosezeitraum von sechs Monaten.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose. Eine Diagnose allein gewinnt noch keinen BU-Prozess. Entscheidend ist, wie sich die Erkrankung auf Ihre konkrete Tätigkeit auswirkt. Ein Bandscheibenvorfall, eine Depression, ein Long-Covid-Verlauf, eine Krebserkrankung, ein chronisches Schmerzsyndrom, eine neurologische Erkrankung oder eine schwere Erschöpfung können je nach Beruf völlig unterschiedliche Folgen haben. Eine Büroangestellte, ein Handwerker, eine Ärztin, ein Berufskraftfahrer, eine Erzieherin, ein Außendienstmitarbeiter oder eine selbständige Unternehmerin müssen jeweils anders betrachtet werden.

Private BU ist berufsbezogen

Es geht um den zuletzt konkret ausgeübten Beruf in gesunden Tagen: tägliche Aufgaben, zeitliche Anteile, körperliche Belastungen, Verantwortung, Stress, Reisetätigkeit, Konzentrationsanforderungen, Führungsverantwortung und wirtschaftliche Lebensstellung.

Erwerbsminderungsrente ist etwas anderes

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente prüft nicht in derselben Weise Ihren bisherigen Beruf, sondern das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ein abgelehnter Rentenantrag bedeutet deshalb nicht automatisch, dass auch die private BU scheitern muss.

Der BU-Leistungsantrag: der erste große Fehler passiert oft ganz am Anfang

Viele Versicherte beginnen den BU-Leistungsfall mit einem scheinbar harmlosen Anruf: „Ich kann nicht mehr arbeiten, schicken Sie mir bitte die Unterlagen.“ Kurz danach kommt ein umfangreiches Formularpaket. Gefragt wird nach Erkrankungen, Behandlungen, ärztlichen Kontakten, Klinikaufenthalten, Medikamenten, Reha, Arbeitsunfähigkeitszeiten, beruflicher Tätigkeit, Einkommensverhältnissen, Arbeitsversuchen, Nebentätigkeiten und häufig auch nach früheren Beschwerden.

Diese Unterlagen sind nicht bloß Formalität. Sie sind die Grundlage der späteren Leistungsprüfung. Jede unklare, unvollständige oder missverständliche Angabe kann später eine Rolle spielen. Versicherer vergleichen den Leistungsantrag mit dem ursprünglichen Versicherungsantrag, mit ärztlichen Unterlagen, mit Abrechnungsdaten, mit Auskünften von Ärzten und teilweise mit Arbeitgeberinformationen. Gerade wenn psychische Beschwerden, Rückenleiden, Schmerzsyndrome, Erschöpfung, Suchterkrankungen, neurologische Erkrankungen oder diffuse Beschwerdebilder betroffen sind, kommt es auf eine saubere Darstellung an.

Vor Antragstellung klären

  • Welche konkrete BU-Definition gilt in Ihrem Vertrag?
  • Gibt es eine BUZ als Zusatzversicherung oder eine selbständige BU?
  • Welche Rentenhöhe, Beitragsbefreiung und Laufzeit sind versichert?
  • Welche Nachweise verlangt der Versicherer?
  • Welche Gesundheitsfragen wurden bei Vertragsschluss beantwortet?
  • Welche Ärzte und Behandlungen sind zu erwarten?

Nicht vorschnell unterschreiben

  • Blanko-Schweigepflichtentbindungen sollten geprüft werden.
  • Fragebögen sollten nicht unter Zeitdruck „ungefähr“ ausgefüllt werden.
  • Berufliche Tätigkeitsanteile sollten nachvollziehbar aufbereitet werden.
  • Ärztliche Berichte sollten nicht unkommentiert gegen Sie laufen.
  • Telefonische Angaben sollten dokumentiert und möglichst vermieden werden.

Der Leistungsantrag ist keine Bewerbung um Mitleid. Er ist die technische und rechtliche Begründung eines vertraglichen Anspruchs. Gute Vorbereitung erhöht die Chance, dass die Versicherung leisten muss – und verbessert die Ausgangslage, falls später geklagt werden muss.

Das Berufsbild: Warum „ich bin krank“ nicht genügt

Im Zentrum fast jeder BU-Auseinandersetzung steht das konkrete Berufsbild. Gemeint ist nicht die Berufsbezeichnung auf der Visitenkarte, sondern Ihre Tätigkeit in gesunden Tagen: Was haben Sie an einem normalen Arbeitstag tatsächlich gemacht? Wie sah eine normale Arbeitswoche aus? Welche Aufgaben waren unverzichtbar? Welche körperlichen, geistigen, psychischen und organisatorischen Anforderungen prägten die Tätigkeit?

Viele Ablehnungen entstehen, weil die Versicherung behauptet, einzelne Tätigkeiten seien noch möglich. Das kann zu kurz greifen. Entscheidend ist nicht nur, ob irgendeine Teilaufgabe noch theoretisch funktioniert. Entscheidend ist, ob Sie Ihren bisherigen Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung noch in dem versicherten Umfang ausüben können. Bei leitenden Tätigkeiten können Verantwortung, Entscheidungsdruck, Personalführung, Erreichbarkeit, Termine, Reisetätigkeit und Konfliktbelastung prägend sein. Bei körperlichen Tätigkeiten können Heben, Tragen, Bücken, Zwangshaltungen, Feinmotorik, Arbeit über Kopf, Lärm, Hitze, Kälte oder Fahrtätigkeit im Vordergrund stehen. Bei kreativen, beratenden oder akademischen Berufen können Konzentration, Belastbarkeit, Kommunikation, Fristendruck und geistige Dauerleistung entscheidend sein.

Für die anwaltliche Prüfung ist wichtig:

Wir brauchen nicht nur Diagnosen, sondern eine belastbare Gegenüberstellung: Tätigkeit früher – Einschränkungen heute. Je genauer diese Gegenüberstellung vorbereitet wird, desto schwieriger wird es für die Versicherung, den Fall pauschal abzulehnen.

Besonders wichtig ist das bei Selbständigen, Geschäftsführern, Handwerkern, Pflege- und Gesundheitsberufen, Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern, Außendienst, Vertrieb, IT, Gastronomie, Bau, Logistik und allen Berufen, in denen die tatsächliche Tätigkeit von der Berufsbezeichnung erheblich abweichen kann.

Gesundheitsfragen, Rücktritt und Anfechtung: die gefährlichste Verteidigung der Versicherung

Wenn ein BU-Leistungsantrag gestellt wird, prüft die Versicherung regelmäßig nicht nur die aktuelle Berufsunfähigkeit. Sie prüft häufig auch rückwärts: Wurden beim Abschluss des Vertrags alle Gesundheitsfragen richtig und vollständig beantwortet? Wurden Behandlungen, Beschwerden, Diagnosen, Medikamente, psychotherapeutische Kontakte, Rückenbeschwerden, Krankschreibungen, Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen oder Beratungen verschwiegen?

Der Vorwurf lautet dann häufig: vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Die Rechtsfolgen können gravierend sein: Rücktritt vom Vertrag, Kündigung, Vertragsanpassung mit Ausschlussklausel oder Beitragszuschlag, Leistungsfreiheit oder sogar Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Bei einer Anfechtung wegen Arglist stellt sich die Versicherung auf den Standpunkt, der Vertrag sei rückwirkend weg – gerade in laufenden BU-Fällen ist das existenzbedrohend.

Das bedeutet aber nicht, dass jeder Fehler bei Gesundheitsfragen automatisch den Versicherungsschutz vernichtet. Entscheidend sind zahlreiche Details: Was wurde genau gefragt? War die Frage verständlich? Bezog sie sich auf einen bestimmten Zeitraum? Wussten Sie damals überhaupt von dem gefahrerheblichen Umstand? Wurde nach Diagnosen, Beschwerden, Behandlungen oder Beratungen gefragt? Hat ein Vermittler geholfen? Gibt es Beratungsdokumentation? War die Belehrung nach dem VVG ordnungsgemäß? Hatte der verschwiegene Umstand überhaupt Bedeutung für den Vertragsschluss oder den Leistungsfall? Welche Fristen gelten für den Versicherer?

Rücktritt

Beim Rücktritt beruft sich die Versicherung auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Zu prüfen sind insbesondere Fragewortlaut, Verschulden, Belehrung, Kausalität, Monatsfrist und die fünf- bzw. zehnjährigen Ausschlussfristen.

Anfechtung wegen Arglist

Der Arglistvorwurf ist der schärfste Vorwurf. Er verlangt mehr als eine objektiv falsche Antwort. Gerade hier sollte niemals spontan eine eigene Rechtfertigung abgegeben werden, ohne die Unterlagen vollständig geprüft zu haben.

Wenn Sie ein Schreiben mit Begriffen wie „Rücktritt“, „Anfechtung“, „arglistige Täuschung“, „vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“, „Vertragsanpassung“ oder „Leistungsfreiheit“ erhalten haben, sollten Sie sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. In solchen Fällen geht es nicht nur um einzelne Monatsrenten, sondern häufig um den gesamten Vertrag.

BU abgelehnt: typische Begründungen der Versicherung

Eine Leistungsablehnung liest sich oft endgültig. Das muss sie nicht sein. Versicherer verwenden immer wieder ähnliche Begründungsmuster. Jede einzelne muss geprüft werden – medizinisch, berufskundlich, versicherungsvertraglich und prozessual.

  • „Keine 50 Prozent Berufsunfähigkeit“
    Die Versicherung meint, Ihre Einschränkungen reichten nicht aus.
  • „Keine voraussichtlich dauerhafte Einschränkung“
    Der Versicherer hält eine Besserung für möglich oder verweist auf Therapieoptionen.
  • „Berufsbild nicht ausreichend dargelegt“
    Die konkrete Tätigkeit in gesunden Tagen sei nicht bewiesen.
  • „Ärztliche Unterlagen nicht überzeugend“
    Berichte seien zu knapp, widersprüchlich oder nicht funktionsbezogen.
  • „Verweisung auf andere Tätigkeit“
    Die Versicherung meint, Sie könnten auf einen anderen Beruf verwiesen werden.
  • „Vorerkrankungen verschwiegen“
    Gesundheitsfragen aus dem ursprünglichen Antrag werden angegriffen.
  • „Mitwirkung fehlt“
    Es wird behauptet, Unterlagen oder Auskünfte seien nicht geliefert worden.
  • „Leistung nur befristet“
    Die Versicherung erkennt nur zeitlich begrenzt an oder beendet Leistungen nach kurzer Zeit.

Wichtig: In der privaten BU gibt es meist keine behördliche Widerspruchsfrist wie etwa im Sozialrecht. Das ist aber kein Freibrief, die Sache liegen zu lassen. Nach endgültiger Ablehnung müssen Verjährung, Hemmung, vertragliche Ausschlussfragen, vom Versicherer gesetzte Fristen und die strategische Frage einer Klage sorgfältig geprüft werden.

Wer nach der Ablehnung selbst lange mit der Versicherung diskutiert, kann Zeit verlieren und die eigene Darstellung verwässern. Oft ist es besser, die Akte zu strukturieren, die Schwächen der Ablehnung herauszuarbeiten und dann gezielt anwaltlich vorzugehen.

Verweisung: „Sie können doch noch etwas anderes machen“

Einer der häufigsten Streitpunkte in der BU ist die Verweisung. Die Versicherung argumentiert dann, Sie seien zwar in Ihrem bisherigen Beruf eingeschränkt, könnten aber eine andere Tätigkeit ausüben oder übten bereits eine andere Tätigkeit aus. Dabei muss zwischen abstrakter und konkreter Verweisung unterschieden werden.

Abstrakte Verweisung

Bei der abstrakten Verweisung verweist der Versicherer auf eine andere Tätigkeit, die Sie theoretisch ausüben könnten, auch wenn Sie diese tatsächlich nicht ausüben. In vielen neueren Tarifen ist die abstrakte Verweisung ausgeschlossen. In älteren Verträgen, Zusatzversicherungen und besonderen Bedingungen kann sie aber noch eine Rolle spielen. Deshalb muss der Vertrag genau gelesen werden.

Konkrete Verweisung

Bei der konkreten Verweisung geht es um eine Tätigkeit, die Sie tatsächlich ausüben. Die Versicherung kann dann einwenden, diese neue Tätigkeit entspreche Ihrer Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung. Entscheidend sind nicht nur das Einkommen, sondern auch Qualifikation, soziale Wertschätzung, Arbeitsbedingungen, Verantwortungsniveau, Aufstiegsmöglichkeiten, Arbeitszeit und die tatsächliche Vergleichbarkeit.

Besonders gefährlich ist es, wenn Versicherte aus finanzieller Not irgendeine Tätigkeit aufnehmen und die Versicherung daraus ableitet, der bisherige Lebensstandard sei gewahrt. Ob das stimmt, ist eine Rechtsfrage und hängt vom Einzelfall ab. Eine neue Tätigkeit kann helfen, den Lebensunterhalt zu sichern, sie kann aber zugleich im BU-Verfahren gegen Sie verwendet werden.

Praxis-Hinweis: Wer trotz Erkrankung weiterarbeitet, reduziert oder eine andere Tätigkeit annimmt, sollte dokumentieren, warum das geschieht, welche Einschränkungen fortbestehen und ob die Tätigkeit nur unter erheblichem gesundheitlichem Raubbau möglich ist.

Anerkenntnis, befristete Leistung und Nachprüfungsverfahren

Hat die Versicherung die Berufsunfähigkeit anerkannt, ist der Fall nicht immer dauerhaft erledigt. Viele Versicherer prüfen später erneut, ob Berufsunfähigkeit noch besteht. Dieses Nachprüfungsverfahren ist rechtlich bedeutsam, weil der Versicherer sich nicht beliebig von einem Anerkenntnis lösen kann.

Nach einem Leistungsantrag muss der Versicherer bei Fälligkeit in Textform erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt. Ein Anerkenntnis bindet. Will die Versicherung später nicht mehr zahlen, muss sie grundsätzlich darlegen, welche maßgebliche Veränderung eingetreten ist. Eine bloße Neubewertung derselben Tatsachen reicht nicht ohne Weiteres. Außerdem wird der Versicherer frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang einer ordnungsgemäßen Mitteilung leistungsfrei.

Auch befristete Anerkenntnisse sind problemträchtig. Nach dem Gesetz darf ein Anerkenntnis nur einmal zeitlich begrenzt werden. Rückwirkend befristete Anerkenntnisse für bereits abgeschlossene Zeiträume sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zulässig. Wenn Sie ein Schreiben erhalten, in dem die Versicherung rückwirkend anerkennt und gleichzeitig sofort wieder beenden will, sollte das genau geprüft werden.

1. Anerkenntnis prüfen

Was genau wurde anerkannt? Ab wann? Befristet oder unbefristet? Mit Beitragsbefreiung?

2. Nachprüfung prüfen

Welche Veränderung behauptet die Versicherung? Gesundheit, Beruf, Tätigkeit, Einkommen?

3. Einstellung prüfen

Ist die Einstellungsmitteilung nachvollziehbar, formal richtig und fristgerecht?

Gutachten, Schweigepflichtentbindung und medizinische Unterlagen

Versicherer verlangen im BU-Leistungsfall häufig umfassende Auskünfte. Dazu gehören Schweigepflichtentbindungen, Arztberichte, Klinikberichte, Reha-Entlassungsberichte, psychotherapeutische Verlaufsberichte, Gutachten, Arbeitgeberauskünfte und manchmal sehr detaillierte Fragebögen. Grundsätzlich müssen Versicherte an der Leistungsprüfung mitwirken. Das bedeutet aber nicht, dass jede vom Versicherer vorgelegte Erklärung ungeprüft unterschrieben werden sollte.

Besonders weit formulierte Schweigepflichtentbindungen können dazu führen, dass die Versicherung sehr umfangreich in der Vergangenheit recherchiert. Das kann berechtigt sein, kann aber auch zu Missverständnissen und unnötigen Angriffspunkten führen. Häufig ist zu prüfen, ob Einzelermächtigungen, gezielte Arztanfragen oder eine kontrollierte Vorlage konkreter Unterlagen sinnvoller sind.

Auch medizinische Gutachten sollten nicht als unantastbar betrachtet werden. Bei psychischen Erkrankungen, chronischen Schmerzen, Fatigue-Syndromen, neurologischen Beschwerden oder komplexen Krankheitsbildern ist die funktionelle Auswirkung auf den Beruf oft schwieriger darzustellen als die Diagnose selbst. Ein Gutachten kann angreifbar sein, wenn es das Berufsbild nicht verstanden hat, wesentliche Befunde ausblendet, nur Momentaufnahmen bewertet oder aus sozialmedizinischen Kriterien falsche Schlüsse für die private BU zieht.

Wichtig ist eine geordnete medizinische Chronologie: erste Beschwerden, Diagnosen, Arbeitsunfähigkeitszeiten, Behandlungsversuche, Medikamente, Nebenwirkungen, Reha, stationäre Aufenthalte, Therapieverlauf, Belastungserprobungen und aktuelle Prognose. Je besser diese Chronologie dokumentiert ist, desto stärker wird der BU-Anspruch.

Fristen in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Viele Mandanten fragen nach der „Widerspruchsfrist“ gegen die BU-Ablehnung. Anders als bei einem Bescheid der Rentenversicherung oder einer Behörde gibt es in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung meistens keine klassische einmonatige Widerspruchsfrist. Das bedeutet aber nicht, dass keine Fristen laufen.

Verjährung

Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag unterliegen grundsätzlich der regelmäßigen Verjährung. Der Beginn hängt von Anspruchsentstehung, Kenntnis und weiteren Umständen ab. Außerdem kann die Verjährung gehemmt sein, solange ein angemeldeter Versicherungsanspruch noch nicht in Textform entschieden wurde.

Fristen des Versicherers

Setzt die Versicherung Fristen zur Beantwortung von Fragebögen, zur Vorlage von Unterlagen oder zur Stellungnahme, sollten diese ernst genommen, aber nicht unüberlegt erfüllt werden. Häufig ist eine anwaltliche Fristverlängerung sinnvoll.

Rücktritt und Vertragsanpassung

Bei behaupteter vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung muss der Versicherer seine Rechte innerhalb bestimmter Fristen geltend machen. Zu prüfen sind insbesondere die Monatsfrist ab Kenntnis und die fünf- bzw. zehnjährigen Ausschlussfristen.

Anfechtung wegen Arglist

Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung hat eigene Fristen. Relevant sind die Jahresfrist ab Entdeckung der Täuschung und die absolute Grenze von zehn Jahren ab Abgabe der Willenserklärung.

Nachprüfung / Einstellung

Nach einem Anerkenntnis kann die Versicherung Leistungen nicht beliebig sofort einstellen. Im Nachprüfungsverfahren sind Darlegung, Zugang und die dreimonatige Nachlauffrist von erheblicher Bedeutung.

Vertragliche Melde- und Mitwirkungsfristen

Versicherungsbedingungen können Anzeige-, Nachweis- und Mitwirkungsregeln enthalten. Auch laufende Rentenzahlungen können gefährdet werden, wenn Nachprüfungsfragebögen unbeantwortet bleiben.

Deshalb gilt: Nach Ablehnung, Rücktritt, Anfechtung, Leistungskürzung, befristetem Anerkenntnis oder Nachprüfungsfragebogen sollte die Sache nicht aufgeschoben werden. Gerade in BU-Fällen dauert die Zusammenstellung der medizinischen und beruflichen Unterlagen häufig länger als erwartet.

Welche Unterlagen werden für die BU-Prüfung benötigt?

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller lässt sich einschätzen, ob und wie gegen die Versicherung vorgegangen werden kann. Bitte senden Sie nicht nur die Ablehnung, sondern möglichst die gesamte BU-Akte.

Versicherungsunterlagen

  • Versicherungsschein / Police
  • Allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen
  • Nachträge, Dynamikmitteilungen, Beitragsinformationen
  • Ursprünglicher Antrag mit Gesundheitsfragen
  • Beratungsprotokolle und Maklerunterlagen
  • Schriftverkehr mit der Versicherung
  • Ablehnung, Rücktritt, Anfechtung oder Einstellungsmitteilung

Medizin und Beruf

  • Ärztliche Berichte, Befunde, Klinikberichte
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Krankengeldunterlagen
  • Reha-Berichte, Rentenbescheide, Gutachten
  • Medikamentenplan und Therapieverlauf
  • Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Tätigkeitsbeschreibung
  • Eigene Aufstellung eines typischen Arbeitstags
  • Einkommensnachweise und Unterlagen zu neuer Tätigkeit

Sie können die Unterlagen direkt über die BU-Schnellprüfung auf dieser Seite hochladen. Bei großen Datenmengen oder sehr sensiblen medizinischen Unterlagen kann die weitere Übermittlung auch über die Online-Akte oder nach Rücksprache mit dem Sekretariat erfolgen.

Wie wir die Sache typischerweise strukturieren

1

Unterlagen sichern und Fristen prüfen

Zunächst wird geklärt, ob Verjährung, Versichererfristen, Anfechtungs- oder Rücktrittsfristen, Nachprüfungsfristen oder gerichtliche Schritte besonders eilig sind.

2

Vertrag und Bedingungen auswerten

Die BU-Definition, Rentenhöhe, Beitragsbefreiung, Verweisungsklauseln, Nachprüfungsklauseln, Mitwirkungspflichten und etwaige Besonderheiten der BUZ werden geprüft.

3

Berufsbild und medizinische Einschränkungen zusammenführen

Die Tätigkeit in gesunden Tagen wird den aktuellen Einschränkungen gegenübergestellt. Das ist oft der Kern der rechtlichen Argumentation.

4

Ablehnung oder Angriff der Versicherung zerlegen

Wir prüfen, ob die Versicherung das Berufsbild verkannt, medizinisch falsch bewertet, unzulässig verwiesen, Fristen versäumt oder Rücktritt/Anfechtung nicht tragfähig begründet hat.

5

Außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen

Je nach Lage kommt ein gezieltes anwaltliches Anspruchsschreiben, eine Nachreichung geordneter Unterlagen, eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung oder die Klage auf BU-Rente und Beitragsbefreiung in Betracht.

Häufige Fragen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Ist Arbeitsunfähigkeit dasselbe wie Berufsunfähigkeit?

Nein. Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass Sie Ihre Arbeit krankheitsbedingt vorübergehend nicht verrichten können. Berufsunfähigkeit ist der versicherungsrechtliche Leistungsfall nach dem konkreten BU-Vertrag. Eine lange Krankschreibung kann ein wichtiges Indiz sein, ersetzt aber nicht automatisch den BU-Nachweis.

Muss ich erst Erwerbsminderungsrente beantragen?

In vielen Fällen nein. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und die private BU haben unterschiedliche Voraussetzungen. Ein EM-Rentenbescheid kann hilfreich sein, ist aber nicht deckungsgleich. Umgekehrt kann auch eine abgelehnte EM-Rente den privaten BU-Anspruch nicht automatisch beseitigen.

Was ist eine BUZ?

BUZ bedeutet Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Sie ist häufig mit einer Lebensversicherung, Rentenversicherung oder anderen Hauptversicherung verbunden. Im Leistungsfall geht es dann nicht nur um die BU-Rente, sondern regelmäßig auch um Beitragsbefreiung für Haupt- und Zusatzversicherung.

Was bedeutet „50 Prozent berufsunfähig“?

Viele Verträge verlangen, dass die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Dabei geht es nicht nur um Stunden, sondern um die prägenden Tätigkeiten und deren Gewicht. Eine rein schematische Rechnung ist oft zu grob.

Kann ich arbeiten und trotzdem berufsunfähig sein?

Das kann je nach Fall möglich sein. Wer nur unter erheblichem gesundheitlichem Raubbau weiterarbeitet, reduziert oder eine nicht vergleichbare Tätigkeit ausübt, ist nicht automatisch aus dem BU-Schutz heraus. Gleichzeitig kann jede Tätigkeit im Verfahren wichtig werden und sollte daher besprochen werden.

Was kostet die anwaltliche Hilfe?

Das hängt vom Streitwert, Umfang und Stadium ab. Häufig ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden oder zu prüfen. Bitte geben Sie im Formular an, ob Rechtsschutz besteht und bei welcher Gesellschaft. Bei hohen BU-Renten ist der wirtschaftliche Wert des Verfahrens regelmäßig erheblich.

Was sollte ich sofort tun, wenn die Versicherung abgelehnt hat?

Nicht vorschnell selbst argumentieren. Notieren Sie das Zugangsdatum, sichern Sie den Briefumschlag, laden Sie die Ablehnung und die vollständigen Vertragsunterlagen hoch und vereinbaren Sie zeitnah einen Termin. Wenn Rücktritt, Anfechtung oder Fristsetzung im Schreiben stehen, ist besondere Eile geboten.


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