In straf- und berufsrechtlichen Verfahren gegen den Arzt wegen fahrlässiger Körperverletzung bei Behandlungsfehlern leiten wir die jeweiligen Verfahren ein mit Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft bzw. Anzeige bei der Ärztekammer.
Den Geschädigten begleiten wir als Nebenkläger im Strafverfahren.
Zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen gehören
- die Aufforderung an den Arzt zur Stellungnahme zum behaupteten Behandlungsfehler mit Anforderung der Krankenunterlagen,
- die Überprüfung des medizinischen Sachverhalts durch eigene Gutachter oder durch Einschalten der Gutachterkommisieon für Fragen ärztlicher Haftpflicht,
- die Qualifizierung des Haftungstatbestandes (mangelhafte Aufklärung, Diagnoseirrtum oder Behandlungsfehler)
- Klärung der Beweislast
- außergerichtliche Verhandlungsführung mit der Haftpflichtversicherung
- Gestaltung eines Abfindungsvergleiches unter Beachtung von Folgeschäden, Verjährung und Ansprüchen Dritter
- zivilrechtliche Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz