RECHTSANWALT
FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
FACHANWALT FÜR SOZIALRECHT

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Konstanz

Experte für Kündigungsschutz, Abmahnung, Abfindung, Zeugnis

Kompetente Hilfe zur Durchsetzung Ihrer Rechte im Arbeitsrecht und Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Jahrzehntelange Erfahrung in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, vor allem in Sachen Kündigungsschutzklage,
Aufhebungsvertrag und Abfindung,
Zeugnis.

Meine Schwerpunkte als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Änderungskündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeugnis
  • Aufhebungsvertrag
  • Befristung
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Fristlose Kündigung
  • Krankheitsbedngte Kündigung
  • Kündigung
  • Kündigungsschutzklage
  • Lohn- und Gehaltsklage
  • ordentliche Kündigung
  • Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderung
  • Teilzeit und befristete Arbeitsverträge
  • Urlaub, Urlaubsgewähung und Urlaubsabfindung
  • Weisungsrecht, Versetzung
  • Natürlich geht es im Arbeitsrecht schwerpunktmäßig um das Thema Kündigung, sei es nun eine krankheitsbedingte Kündigung, Personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung oder betriebsbedingte Kündigung.

    Nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann wirklich zuverlässig prüfen, ob mit Aussicht auf Erfolg gegen die Kündigung vorgegangen werden kann (Kündigungsschutzklage).

    Selbst wenn dies einmal nicht der Fall sein sollte: Ein Anwalt weiß, wie man die mit einer Kündigung des Arbeitsvertrages verbundenen negativen Begleiterscheinungen vermeiden oder zumindest abmildern kann.

    Zumindest eine Behörde sitzt bei Kündigungen nämlich immer mehr oder weniger mit am Tisch: Die Agentur für Arbeit. Das gilt in gesteigertem Maße natürlich ganz besonders bei fristlosen Kündigungen. In aller Regel sollte es gelingen, die fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln mit der Folge, dass dann auch die extrem negative Folge der Verhängung einer Sperrzeit durch das Arbeitsamt vermieden werden kann.

    Auch dann, wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses anstreben, also einen Aufhebungsvertrag, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

    Der Abschluss eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrages ist immer besonders verdächtig aus der Sicht der Agentur für Arbeit und die Gefahr, sich wegen einer fehlerhaften Formulierung im Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit inkl. Zugriff der Agentur für Arbeit auf eine eventuell vereinbarte Abfindung einzuhandeln, ist enorm. Solche Dinge zu regeln ist die Aufgabe von Profis. Sie benötigen hierfür ganz besonders einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

    Anwaltliche Tätigkeit im Arbeitsrecht ist immer auch Konfliktmanagement. Einen Anwalt sollten Sie daher auch einschalten, wenn Sie eine Abmahnung oder eine sogenannte Ermahnung erhalten haben. In diesen Fällen muss nicht immer das Arbeitsgericht eingeschaltet werden.

    Entsprechendes gilt auch bei allen Fragen rund um das Arbeitszeugnis. Häufig haben hier Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedliche Vorstellungen über das, was alles in das Zeugnis hineingehört und natürlich auch über entsprechende Formulierungen, insbesondere die Bewertung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers.