WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Das Recht der Wohnungseigentümergemeinschaften ist 2007 in seinen Kernbereichen novelliert worden. Während früher die freiwillige Gerichtsordnung Anwendung gefunden hat, richten sich die Verfahren nunmehr nach der Zivilprozessordnung. Eine Amtsaufklärung gibt es grundsätzlich nicht mehr, so dass die Verfahren ohne die Einschaltung eines kundigen Rechtsanwaltes kaum noch geführt werden können.

Zum WEG-Recht gehören folgende Problemkreise:

  • Begründung und Änderung von Wohnungs- und Teileigentum,
  • Auflösung der Gemeinschaft,
  • Gemeinschaftsordnungen,
  • Sondernutzungsrechte,
  • Grundbuchrecht,
  • Rechnungswesen,
  • Benutzungsordnungen,
  • Verwalter,
  • Beirat,
  • Eigentümerversammlungen (hier insbesondere die Anfechtung von Beschlüssen),
  • Vermietung von Wohnungseigentum und Zwangsvollstreckung (ein Miteigentümer bleibt z. B. das Hausgeld schuldig).