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WER WIR SIND

Wir sind eine in Konstanz ansässige Anwaltskanzlei und sind sowohl in der außergerichtlichen Beratung und Vertretung als auch in der Vertretung vor Gericht tätig.

Wir beraten Sie nicht nur hier vor Ort in Konstanz, sondern bieten auch bundesweit eine Beratung und eine Vertretung durch uns an.

Rechtsanwalt Dotterweich ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Sozialrecht.

Rechtsanwalt Böhler Fachanwalt für Verkehrsrecht.

RECHTSANWALT DOTTERWEICH

Rechtsanwalt Reinhold Dotterweich ist seit 1985 als Rechtsanwalt in Konstanz zugelassen.

1988 erfolgte die Gründung der Kanzlei in Konstanz, im gleichen Jahr wurde ihm die Erlaubnis erteilt, die Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen, 1994 dann auch die weitere Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Gründer und Betreiber des deutschlandweit wohl meistbesuchten Portals zum Schwerbehindertenrecht Versorgungsmedizinische-Grundsätze.de

Zuständig in der Kanzlei für die Bereiche

RECHTSANWALT BÖHLER

Rechtsanwalt Michael Böhler ist seit 2005 als Rechtsanwalt in Konstanz zugelassen.

2018 wurde ihm erlaubt, die Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen.

Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften
VERKEHRSRECHT
STRAFRECHT
im Deutschen Anwaltverein
sowie
DEUTSCHE AKADEMIE FÜR
VERKEHRSWISSENSCHAFTEN und
DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR REISERECHT

Zuständig in der Kanzlei für die Bereiche

  • MIETRECHT
  • VERKEHRSRECHT
  • ARZTHAFTUNGSRECHT
  • ERBRECHT
  • FAMILIENRECHT
  • REISERECHT
  • STRAFRECHT
  • UNFALLREGULIERUNG
  • VERTRAGSRECHT -außer Arbeitsrecht

WO SIE UNS FINDEN

Die Kanzlei befindet sich im Zentrum von Konstanz in der Fußgängerzone neben dem Kaufhaus Karstadt und ist dementsprechend leicht zu finden.

Die Entfernung zum Parkhaus Augustinerplatz beträgt ca. 80 Meter.

WANN WIR FÜR SIE DA SIND

Grundsätzlich natürlich 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche.

Allerdings gibt es da auch ein paar ganz kleine biologische und auch arbeitsrechtliche Einschränkungen.

Termin vereinbaren mit Rechtsanwalt Arbeitsrecht  Sozialrecht  Konstanz in Konstanz

Es erwarten Sie zunächst einmal unsere beiden Mitarbeiterinnen im Sekretariat, Frau Claudia Dotterweich und Frau Tamara Mohr:

Die beiden Damen sind zuständig für den telefonischen Erstkontakt, Entgegennahme von Unterlagen, Terminvereinbarungen, kurze Rückfragen, Auskünfte und was sonst so im Sekretariat anfällt – also eigentlich für fast alles. Ihre primäre Anlaufstelle in der Kanzlei eben.

FRAU CLAUDIA DOTTERWEICH,
GEPR. RECHTSFACHWIRTIN
FRAU TAMARA MOHR,
RECHTSREFERENDARIN
DIE RECHTSGEBIETE, MIT DENEN WIR UNS VORWIEGEND BESCHÄFTIGEN:
A R B E I T S R E C H T

Natürlich geht es im Arbeitsrecht schwerpunktmäßig um das Thema Kündigung, sei es nun eine krankheitsbedingte Kündigung, Personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung oder betriebsbedingte Kündigung.

Nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann wirklich zuverlässig prüfen, ob mit Aussicht auf Erfolg gegen die Kündigung vorgegangen werden kann (Kündigungsschutzklage).

Selbst wenn dies einmal nicht der Fall sein sollte: Ein Anwalt weiß, wie man die mit einer Kündigung des Arbeitsvertrages verbundenen negativen Begleiterscheinungen vermeiden oder zumindest abmildern kann.

Zumindest eine Behörde sitzt bei Kündigungen nämlich immer mehr oder weniger mit am Tisch: Die Agentur für Arbeit. Das gilt in gesteigertem Maße natürlich ganz besonders bei fristlosen Kündigungen. In aller Regel sollte es gelingen, die fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln mit der Folge, dass dann auch die extrem negative Folge der Verhängung einer Sperrzeit durch das Arbeitsamt vermieden werden kann.

Auch dann, wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses anstreben, also einen Aufhebungsvertrag, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Der Abschluss eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrages ist immer besonders verdächtig aus der Sicht der Agentur für Arbeit und die Gefahr, sich wegen einer fehlerhaften Formulierung im Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit inkl. Zugriff der Agentur für Arbeit auf eine eventuell vereinbarte Abfindung einzuhandeln, ist enorm. Solche Dinge zu regeln ist die Aufgabe von Profis. Sie benötigen hierfür ganz besonders einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Anwaltliche Tätigkeit im Arbeitsrecht ist immer auch Konfliktmanagement. Einen Anwalt sollten Sie daher auch einschalten, wenn Sie eine Abmahnung oder eine sogenannte Ermahnung erhalten haben. In diesen Fällen muss nicht immer das Arbeitsgericht eingeschaltet werden.

Entsprechendes gilt auch bei allen Fragen rund um das Arbeitszeugnis. Häufig haben hier Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedliche Vorstellungen über das, was alles in das Zeugnis hineingehört und natürlich auch über entsprechende Formulierungen, insbesondere die Bewertung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers.

B E R U F S G E N O S S E N S C H A F T

Berufsgenossenschaften sind die zuständigen Leistungsträger, wenn Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben oder aber an einer Berufskrankheit leiden.

Im Leistungskatalog stehen neben der Tragung der Kosten der entsprechenden ärztlichen Behandlung vor allem auch die Gewährung von Verletztengeld und dann vor allem auch von Verletztenrente, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit wenigstens 20 beträgt.

Häufig bestehen aber bereits Probleme im Vorfeld, etwa der Anerkennung einer Berufserkrankung oder eines Arbeitsunfalls.

Aktuell besonders relevant und immer weiter umgreifend sind Fragen der Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall.

Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind immer noch außerordentlich unzureichend und die Verwaltungspraxis der Berufsgenossenschaften bei entsprechenden Anträgen auf Anerkennung einer Berufskrankheit bzw. eines Arbeitsunfalls macht die Sache für die Betroffenen leider nicht besser.

Wenn Sie ein Long-Covid oder ein Post-Covid-Syndrom anerkannt haben wollen, werden Sie um anwaltliche Hilfe kaum herumkommen.

Das Arbeitslosengeld II (Hartz 4) war in den vergangenen Jahren eine Beschäftigungsgarantie für Sozialgerichte - bei einer Erfolgsquote der Klagen von 90% und mehr.

Mit Wirkung zum 1.1.2023 wurde Hartz IV durch das Bürgergeld ersetzt.

Von der Konzeption her hat sich hierdurch nicht so wahnsinnig viel Neues ergeben.

Kernstück der neuen Regelung und direkt spürbar für die Betroffenen ist zunächst einmal natürlich die Anhebung der Bedarfssätze.

Der Regelbedarf für Alleinstehende / Alleinerziehende beträgt danach 502 € monatlich (Regelbedarfstufe 1),

volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft erhalten monatlich 451 € (Regelbedarfstufe 2),

erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen 402 € (Regelbedarfstufe 3),

unter 25-jährige im Haushalt der Eltern 402 € (Regelbedarfstufe 3),

Kinder von 14-17 Jahren 420 € (Regelbedarfstufe 4),

Kinder von 6-13 Jahren 348 € (Regelbedarfstufe 5) und

Kinder bis zu 5 Jahre 318 € (Regelbedarfstufe 6).

Grundsätzlich weicht die Problematik im Alltag der Betroffenen beim Bezug von Bürgergeld nicht signifikant von den Problemlagen beim früheren Hartz IV ab.

Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt sind die Kosten der Unterkunft ein häufiger Problempunkt bei der Auseinandersetzung mit den Jobcentern.

Für Jobcenter besonders schwierig ist die Handhabung von Aufstockern und Selbständigen mit wechselnden Einkünften.

Häufige anwaltliche Intervention ist in diesem Rechtsgebiet auch erforderlich wegen völlig aus der Luft gegriffener Erstattungsbescheide wegen angeblicher Überzahlungen oder aber Totalablehnung von Leistungen, sei es nun Hilfe zum Lebensunterhalt oder Kosten der Unterkunft wegen angeblich ausgebliebener Einreichung von hierfür erforderlichen Unterlagen.

F A M I L I E N R E C H T

Natürlich ist es toll, wenn in der Familie alles rund läuft und sich niemand über das Familienrecht Gedanken machen muss. Ist aber leider nicht immer so. Fragen Sie uns bei Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und vieles mehr. Das Thema Elternunterhalt gehört in Teilbereichen auch zum Familienrecht, wird von uns aber in einem extra Kapitel behandelt.

Die Gliedertaxe ist mit die wichtigste Stellschraube für die Höhe der Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung. Versicherungen versuchen häufig unter Hinweis auf Stellungnahmen ärztlicher Gutachter, die Beeinträchtigung durch die Unfallfolgen niedrig darzustellen. Sie sollten sich damit keinesfalls ungeprüft abfinden! Wir überprüfen die angebotenen Invaliditätsgrade und helfen Ihnen bei der Aufstockung. Sehr häufig gibt es deutlich höhere Leistungen.

Jeder sollte von Gesetzes wegen eine haben, die Meisten haben auch eine, viele haben aber auch Probleme mit ihr - gemeint ist die gesetzliche Krankenversicherung.

Schwierigkeiten gibt es hier sowohl auf Beitragsseite (Prämie, insbesondere bei selbständig tätigen Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind), aber auch auf der Leistungsseite.

Dabei geht es nicht selten um das Krankengeld und dessen Berechnung einschließlich Anspruchsdauer.

Häufig werden Leistungen von Krankenkassen schlichtweg abgelehnt, nicht selten unter Bezugnahme auf angebliche Gutachten des medizinischen Dienstes (MdK). Zweifel an der Unparteilichkeit von dessen Ausführungen sind in aller Regel berechtigt.

Wenn bei Ihnen die Genehmigung / Kostenübernahme irgendeiner medizinische Maßnahme (z.B. Brustverkleinerung) wegen angeblich fehlender medizinischer Notwenigkeit verweigert oder die Kostenübernahme für ein Medikament oder Hilfsmittel (Rollstuhl, Hörgeräte etc.) abgelehnt wurde, besteht Handlungsbedarf.

Stark zahlenmäßig anziehend sind Aufforderungen der Krankenkassen an Leistungsbezieher, einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen. Hintergrund ist die Hoffnung der Krankenkasse, Sie als Leistungsbezieher an die Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente) abgeben zu können.
Bereits gegen ein solches Aufforderungsschreiben kann und sollte man ggf. vorgehen. Derartige Anträge sich nicht ungefährlich, es droht ggf. der Austausch des höheren Krankengeldes durch die niedrigere Erwerbsminderungsrente (§ 116 SGB VI: Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben.)

Spannend wird es beim Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung.

In diesem Abschnitt geht es um die Abwehr von Regressforderungen von Sozialleistungsträgern.

Besonders gefahrenträchtig im Hinblick auf eine Rückforderung von Leistungen sind immer diejenigen Rechtsgebiete, wo Leistungen ausbezahlt werden, die von der Bedürftigkeit des Empfängers abhängig sind (Arbeitslosengeld II, BAföG, Kindergeld) oder wo der Gesetzgeber die Anrechnung anderweitiger Einkünfte, auch Renten und Versicherungsleistungen, angeordnet hat.

Wenn ein Leistungsträger (Rentenversicherung, Jobcenter, Berufsgenossenschaft, Familienkasse etc.) Geld von Ihnen zurückhaben möchte, weil Sie angeblich versehentlich zu viel erhalten haben, müssen Sie aufpassen.

Der Gesetzgeber hat erhebliche Hürden für die Rückforderung von Leistungen aufgestellt, die von den Leistungsträgern ganz gerne ignoriert werden. Sofort zum Fachanwalt für Sozialrecht!

Häufig dürfen Leistungen behalten werden, auch wenn tatsächlich eine Überzahlung stattgefunden hat. Der Gesetzgeber hat dem Vertrauensschutz der Leistungsempfänger ein hohes Gewicht beigemessen, welches die Leistungsträger in solchen Fällen allerdings nur äußerst ungern nachvollziehen wollen.

Nicht selten werden von den Sozialleistungsträgern sogar noch potenziell strafrechtlich relevante Vorwürfe mit in die Rückforderungsbescheide hinein gepackt ( ... hätten wissen müssen, dass Ihnen die Leistungen nicht zugestanden haben... / ... haben vorsätzlich oder doch zumindest grob fahrlässig verschwiegen, dass...) Auch das sollte man nicht auf sich sitzen lassen.

S T A T U S F E S T S T E L L U N G

Selbstständig oder abhängig beschäftigt mit der Folge der Beitragspflicht in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung? Um diese Frage geht es im Statusfeststellungsverfahren. Ein solches Verfahren sollten Sie niemals ohne Fachanwalt für Sozialrecht betreiben. Die Rechtslage hier ist äußerst komplex und schwer überschaubar. Die Neutralität der prüfenden Behörde (Deutsche Rentenversicherung) darf ohnehin mit Recht bezweifelt werden.

T E R M I N S V E R T R E T U N G

Terminsvertretung - dieser Absatz hier richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die Terminsvertreter zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen bei Amtsgericht, Landgericht und Sozialgericht Konstanz suchen.

Wir übernehmen Terminsvertretungen bei den Gerichten in Konstanz und Umgebung.

Rechtsanwalt Dotterweich als Fachanwalt für Sozialrecht natürlich insbesondere Terminsvertretungen vor dem Sozialgericht Konstanz, als Fachanwalt für Arbeitsrecht aber auch natürlich gerne vor den Arbeitsgerichten Radolfzell, Villingen-Schwennigen, Ravensburg und darüber hinaus.

Betreuungsvollmacht, Patiententestament, vorzeitige Übertragung von Vermögen, Nießbrauch, Wohnrecht etc.

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Eigentlich sollten diese für die Belange der Versicherten eintreten. Als Anwalt hat man in Hinblick auf das schleppende Regulierungsverhalten mancher Berufsgenossenschaft leider häufig einen gegenteiligen Eindruck.

Der Leistungskatalog der Berufsgenossenschaften ist breit aufgestellt, hierzu zählen die Übernahme von Behandlungskosten, Maßnahmen zur Rehabilitation (Kur), die Zahlung von Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegegeld, sowie letztlich auch Verletztenrente.

Das alles setzt natürlich erst einmal die Anerkennung eines schädigenden Ereignisses, welches in den Aufgabenbereich der Berufsgenossenschaften fällt, voraus, mithin die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder auch Wegeunfalls.

Die Probleme mit den Berufsgenossenschaften beginnen häufig bereits in diesem frühen Stadium, wenn nämlich ein Arbeitsunfall oder Wegeunfall von der Berufsgenossenschaft schlicht geleugnet wird.

Lässt sich das nicht mehr in Abrede stellen, ist es dann leider häufig auch so, dass Verletzungen und Verletzungsfolgen gerne bagatellisiert werden mit dem Ziel, die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) möglichst niedrig zu halten, vor allem um die Zahlung einer mitunter lebenslänglichen Verletztenrente zu vermeiden.

Äußerst selten werden Sie es ohne Rechtsanwalt schaffen, psychische Folgen eines Arbeitsunfalls (posttraumatische Belastungsstörung - PTBS - oder eine Depression) als Unfallfolge anerkannt zu erhalten. Sämtliche Berufsgenossenschaften sind leider immer noch sehr auf körperliche Beeinträchtigungen fixiert und kümmern sich nur sehr selten ausreichend auch um die psychischen Folgen eines Arbeits- oder Wegeunfalls.

Die geänderte Lebenswirklichkeit durch Corona hat auch in diesem Rechtsgebiet mittlerweile seine Spuren hinterlassen: Es gibt bereits erste Entscheidungen zum Wegeunfall im Homeoffice.

V E R L E T Z E N R E N T E   V E R L E T Z T E N G E L D   MdE

Verletzengeld und Verletzenrente sind die Leistungen der Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit. Wichtig ist die Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE. Bescheide der Berufsgenossenschaft sollten Sie stets vom Fachanwalt für Sozialrecht prüfen lassen, auch wenn diese zunächst einmal positiv erscheinen.

I N T E G R A T I O N S A M T

Einem schwerbehinderten Mitarbeiter oder einem Mitarbeiter mit entsprechender Gleichstellung darf nur gekündigt werden, wenn das Intergrationsamt vorher zugestimmt hat. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine entsprechende Nachricht vom Integrationsamt über einen Zustimmungsantrag erhalten, unterstützen wir Sie gerne in diesem Verfahren. Natürlich helen wir Ihnen auch dabei, eine entsprechende Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten zu erhalten.

V E R S O R G U N G S W E R K E

Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte und zum Teil auch Psychologische Psychotherapeuten sind Mitglieder in einem berufsständischen System der Altersversorgung. Auch dort gibt es mitunter Streit über Zugehörigkeit, Beitragspflicht und vor allem auch über Rente. Wir ünterstützen Sie auch hier.