Altersvorsorge
VERSORGUNGSAUSGLEICH:
Renten und Altersvorsorge in der Scheidung nachvollziehbar ordnen
Der Versorgungsausgleich betrifft die während der Ehezeit erworbenen Anrechte der Altersvorsorge. Er wirkt oft erst Jahre später, kann aber wirtschaftlich sehr bedeutsam sein. Deshalb lohnt es sich, die Auskünfte der Versorgungsträger sorgfältig zu prüfen.
Worauf es jetzt ankommt
Schnell geprüft werden sollte bei unvollständigen Auskünften, Selbstständigkeit, betrieblicher Altersvorsorge, Auslandssachverhalt oder wenn ein Ausschluss vereinbart werden soll.
Anfrage senden Sekretariat kontaktierenÜberblick
- Ehezeitanteile nachvollziehen
- Versorgungsträger und Auskünfte prüfen
- Betriebliche und private Vorsorge beachten
- Vereinbarungen nur mit Folgenabschätzung treffen
Worum es beim Versorgungsausgleich geht
Im Scheidungsverfahren werden Altersvorsorgeanrechte, die in der Ehezeit erworben wurden, regelmäßig hälftig geteilt. Dazu können gesetzliche Renten, Beamtenversorgung, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorgeformen gehören.
- gesetzliche Rentenversicherung
- Beamtenversorgung
- betriebliche Altersversorgung
- private Rentenversicherungen
- berufsständische Versorgung
Warum die Auskünfte geprüft werden sollten
Die Versorgungsträger erteilen Auskünfte zu Ehezeit, Wert und Teilung. Fehler bei Beschäftigungszeiten, Zuordnung oder Vertragsdaten können sich später erheblich auswirken. Deshalb sollten Lücken und Unklarheiten früh angesprochen werden.
Ausschluss oder Vereinbarung
Ein Ausschluss oder eine abweichende Regelung kann sinnvoll sein, muss aber ausgewogen und wirtschaftlich verstanden sein. Häufig bestehen Wechselwirkungen mit Zugewinn, Immobilienlösung oder Unterhalt.
Besonderheiten bei Selbstständigen und Unternehmern
Bei Selbstständigen sind Altersvorsorgeformen oft weniger standardisiert. Private Verträge, betriebliche Zusagen, Rückdeckungen oder Unternehmenswerte müssen sauber voneinander abgegrenzt werden.
Unterlagen, die häufig weiterhelfen
Fragebögen zum Versorgungsausgleich, Rentenauskünfte, private Vorsorgeverträge, betriebliche Zusagen, Scheidungsantrag, Vereinbarungsentwürfe
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Erstanfrage Familienrecht
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