Rente beantragen - aber wie und welche?
Wenn Sie ganz am Anfang des Projekts Rente beantragen stehen ist es sinnvoll, sich zunächst einmal einen generellen Überblick zu verschaffen. Zögern Sie nicht, jedenfalls erst mal einen Beratungstermin zu buchen. Hinterher ist man immer schlauer.
Versicherungszeiten
Eine wichtige Stellschraube bei der Entscheidung, welche Rente überhaupt infrage kommen kann, sind – neben Ihrem Alter – die zurückgelegten Versicherungszeiten. Bereits hier kann es Probleme geben, wenn verschiedene Zeiten nicht in Ihrem Versicherungsverlauf auftauchen und somit fehlen.
Rente unabhängig vom Alter? Erwerbsminderungsrente!
Ja, es gibt eine Rente, die unabhängig vom Alter des Betroffenen ist: Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung. Hier besteht allerdings das Sonderproblem der Prüfung der Erwerbsminderung. Sie benötigen spätestens dann anwaltliche Hilfe, wenn Ihr Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung abgelehnt wurde.
Altersrente für Schwerbehinderte
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist häufig die einfachste und eleganteste Art, vorzeitig in Rente zu gehen – sofern man über den Schwerbehindertenstatus verfügt. Natürlich helfen wir Ihnen auch dabei, den Schwerbehindertenausweis zu erhalten.
Regelaltersrente
Die Standard-Altersrente. Erforderlich sind grundsätzlich 5 Jahre Wartezeit und das Erreichen der Regelaltersgrenze.
Die Grenze steigt für Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 schrittweise von 65 auf 67 Jahre; ab 1964 gilt 67.
Altersrente für langjährig Versicherte
Erfordert 35 Versicherungsjahre. Abschlagsfrei steigt die Altersgrenze schrittweise auf 67 Jahre.
Vorzeitiger Bezug ist grundsätzlich ab 63 möglich – dann mit Abschlägen.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Erfordert 45 Versicherungsjahre. Die Altersgrenze steigt von 63 auf 65 Jahre.
Ein vorzeitiger Bezug ist nicht möglich – auch nicht mit Abschlägen.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Erfordert 35 Versicherungsjahre und bei Rentenbeginn eine anerkannte Schwerbehinderung (GdB mindestens 50).
Abschlagsfrei steigt die Altersgrenze von 63 auf 65; vorzeitig mit Abschlägen von 60 auf 62.
Wichtige Hinweise für Mandanten und Interessenten
Gerade im Rentenrecht entscheidet nicht nur das Lebensalter. Die folgenden Punkte sollten vor jeder verbindlichen Einschätzung mitgedacht werden.
1. Das Alter allein genügt nicht
Viele Interessenten gehen davon aus, dass die bloße Vollendung eines bestimmten Lebensalters bereits für den Rentenanspruch ausreicht. Tatsächlich müssen je nach Rentenart zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere Wartezeiten, Pflichtbeitragszeiten oder besondere persönliche Merkmale.
2. Versicherungszeiten sollten frühzeitig geprüft werden
Ob 35 oder 45 Versicherungsjahre tatsächlich vorliegen, lässt sich verlässlich nur anhand des Versicherungsverlaufs beurteilen. Fehlende Zeiten, ungeklärte Ausbildungsabschnitte, Kindererziehungszeiten oder Auslandszeiten können das Ergebnis erheblich verändern.
3. Vorzeitige Renten sind oft mit Abschlägen verbunden
Bei mehreren Rentenarten ist ein früherer Rentenbeginn möglich, aber nicht abschlagsfrei. Selbst wenn das maßgebliche Alter erreicht ist, sollte stets geprüft werden, ob der frühere Bezug wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob ein späterer Beginn vorzugswürdig erscheint.
4. Schwerbehinderung muss rechtzeitig gesichert sein
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen genügt nicht die gesundheitliche Beeinträchtigung als solche. Maßgeblich ist, dass die Schwerbehinderteneigenschaft bei Rentenbeginn anerkannt ist. In der Beratung ist daher häufig auch das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht mitzudenken.
5. Vertrauensschutz und Übergangsvorschriften sind Sondermaterien
Gerade bei älteren Jahrgängen, Altersteilzeitmodellen, früherer Arbeitslosigkeit oder Bergbau-Biografien können Vertrauensschutzregeln eingreifen. Diese Fallgruppen sind im Alltag besonders fehleranfällig und sollten nicht nur überschlägig, sondern rechtlich sauber geprüft werden.
6. Der richtige Rentenbeginn ist oft eine Gestaltungsfrage
Neben der Frage, ob eine Rente möglich ist, ist oft ebenso wichtig, wann der Rentenbeginn am günstigsten ist. Abschläge, laufendes Arbeitsverhältnis, Hinzuverdienst, Krankenversicherung, Abfindungen oder steuerliche Effekte sollten in die Entscheidung einbezogen werden.
Empfehlung für die Mandatsaufnahme
Lassen Sie neben dem Alter stets auch den Versicherungsverlauf, laufende Beschäftigungsverhältnisse, Schwerbehindertenstatus, Kontenklärungsbedarf, Auslandszeiten und mögliche Abschläge prüfen. Dadurch lassen sich Fehlvorstellungen über einen vermeintlich „sofort möglichen“ Rentenbeginn frühzeitig vermeiden.
- Renteninformation oder Rentenauskunft
- Versicherungsverlauf
- Schwerbehindertenbescheid
- Unterlagen zu Altersteilzeit / Arbeitslosigkeit
- Nachweise zu Kindererziehung, Ausbildung, Auslandszeiten
Rechner
Bitte das Geburtsdatum eintragen. Über die Zusatzfelder können bestimmte Rentenarten ein- oder ausgeblendet werden.
So ist der Rechner zu verstehen
Geburtsdatum
Die Berechnung orientiert sich an den für den jeweiligen Geburtsjahrgang geltenden Altersgrenzen. Die Vollendung des Lebensalters wird taggenau berücksichtigt.
Erfüllungsstatus
Für jede Rentenart wird ausgewiesen, ob die Altersgrenze bereits erreicht ist oder wie lange es bis zur Erfüllung noch dauert.
Frühestmöglicher Monatsbeginn
Zusätzlich wird angezeigt, ab welchem Kalendermonat die betreffende Rentenart altersmäßig erstmals beginnen könnte.
Keine Vollprüfung
Das Tool ersetzt keine Rechtsprüfung. Es ist als verständliche Vorprüfung und Mandanteninformation gedacht, nicht als verbindliche Entscheidungshilfe der Rentenversicherung.
Ausführliche Darstellung der Rentenarten
Die folgenden Erläuterungen konzentrieren sich auf die altersmäßigen Voraussetzungen. Die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen werden als Kontext mit angegeben.
Die Regelaltersrente ist die klassische Standard-Altersrente. Neben der Mindestversicherungszeit von 5 Jahren ist die Regelaltersgrenze zu erreichen. Diese Grenze wurde stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
| Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze | Hinweis |
|---|---|---|
| vor 1947 | 65 Jahre | keine Anhebung |
| 1947 bis 1958 | 65 Jahre + 1 bis 12 Monate | Anhebung um 1 Monat pro Jahrgang |
| 1959 bis 1963 | 66 Jahre + 2 bis 10 Monate | Anhebung um 2 Monate pro Jahrgang |
| ab 1964 | 67 Jahre | endgültige Zielgrenze |
Ein vorzeitiger Bezug der Regelaltersrente ist nicht möglich.
Diese Rentenart setzt in der Regel 35 Versicherungsjahre voraus. Die altersmäßige Besonderheit besteht darin, dass es eine abschlagsfreie Altersgrenze und eine frühestmögliche vorzeitige Inanspruchnahme gibt.
| Geburtsjahrgang | Abschlagsfreie Altersgrenze | Frühester Bezug |
|---|---|---|
| vor 1949 | 65 Jahre | 63 Jahre |
| 1949 (Übergang mit Monatsstaffel) | 65 Jahre + 1 bis 3 Monate | 63 Jahre |
| 1950 bis 1958 | 65 Jahre + 4 bis 12 Monate | 63 Jahre |
| 1959 bis 1963 | 66 Jahre + 2 bis 10 Monate | 63 Jahre |
| ab 1964 | 67 Jahre | 63 Jahre |
Der Abschlag beträgt 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Bezugs und bleibt dauerhaft bestehen.
Diese Rentenart ist die bekannte „Rente mit 63“ für Versicherte mit in der Regel 45 Versicherungsjahren. Entscheidend ist: Es gibt hier keinen vorzeitigen Bezug.
| Geburtsjahrgang | Altersgrenze | Hinweis |
|---|---|---|
| vor 1953 | 63 Jahre | volle abschlagsfreie Inanspruchnahme ab 63 |
| 1953 bis 1958 | 63 Jahre + 2 bis 12 Monate | Anhebung um 2 Monate pro Jahrgang |
| 1959 bis 1963 | 64 Jahre + 2 bis 10 Monate | weitere Anhebung |
| ab 1964 | 65 Jahre | Zielgrenze erreicht |
Vorzeitige Inanspruchnahme – auch mit Abschlägen – ist hier nicht vorgesehen.
Diese Rentenart kommt grundsätzlich für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung (GdB mindestens 50) und in der Regel 35 Versicherungsjahren in Betracht. Auch hier gibt es eine abschlagsfreie Grenze und eine frühere Grenze mit Abschlägen.
| Geburtsjahrgang | Abschlagsfrei | Vorzeitig mit Abschlägen |
|---|---|---|
| vor 1952 | 63 Jahre | 60 Jahre |
| 1952 (Monatsstaffel) | 63 Jahre + 1 bis 6 Monate | 60 Jahre + 1 bis 6 Monate |
| 1953 bis 1958 | 63 Jahre + 7 bis 12 Monate | 60 Jahre + 7 bis 12 Monate |
| 1959 bis 1963 | 64 Jahre + 2 bis 10 Monate | 61 Jahre + 2 bis 10 Monate |
| ab 1964 | 65 Jahre | 62 Jahre |
Der maximale Abschlag beim frühestmöglichen Bezug beträgt 10,8 %.
Diese besondere Rentenart der knappschaftlichen Rentenversicherung erfordert in der Regel 25 Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nicht vorgesehen.
| Geburtsjahrgang | Altersgrenze | Hinweis |
|---|---|---|
| vor 1952 | 60 Jahre | keine Anhebung |
| 1952 (Monatsstaffel) | 60 Jahre + 1 bis 6 Monate | Übergang |
| 1953 bis 1958 | 60 Jahre + 7 bis 12 Monate | schrittweise Anhebung |
| 1959 bis 1963 | 61 Jahre + 2 bis 10 Monate | weitere Anhebung |
| ab 1964 | 62 Jahre | Zielgrenze |
Einige frühere Altersrenten gelten nur noch für ältere Jahrgänge. Auf dieser Seite werden sie aus Gründen der Vollständigkeit dargestellt:
Nur für vor dem 01.01.1952 geborene Frauen.
Die abschlagsfreie Altersgrenze wurde für nach 1939 Geborene von 60 auf 65 angehoben; ein vorzeitiger Bezug blieb ab 60 möglich.
Nur für vor dem 01.01.1952 Geborene und nur bei besonderen zusätzlichen Voraussetzungen.
Die abschlagsfreie Altersgrenze wurde für nach 1936 Geborene schrittweise auf 65 erhöht; der früheste Bezug wurde schrittweise auf 63 angehoben.
Wie der Rechner die Altersvoraussetzungen bewertet
Das Geburtsdatum ist die zentrale Eingabe.
Je Rentenart wird das maßgebliche Alter bestimmt.
Es wird angezeigt, ob die Altersgrenze schon erreicht ist oder wie lange es noch dauert.
Zusätzlich wird – soweit es die jeweilige Rentenart gibt – auch ein frühestmöglicher Beginn mit Abschlägen ausgewiesen. Der Rechner zeigt außerdem den altersmäßig frühestmöglichen Monatsbeginn an. Dieser folgt in der Regel auf den Monat, in dem die Altersgrenze vollendet wird.
Was in einer qualifizierten Beratung zusätzlich geprüft werden sollte
- ob die allgemeine Wartezeit, die 35 Jahre oder die 45 Jahre wirklich erfüllt sind,
- ob Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten, Kindererziehungszeiten oder Berücksichtigungszeiten fehlen,
- ob Kontenklärungsbedarf besteht und welche Nachweise noch beizubringen sind,
- ob ein früher Rentenbeginn zu dauerhaften Abschlägen führt und ob diese wirtschaftlich tragbar sind,
- ob besondere Vertrauensschutzregelungen greifen,
- ob parallele Themen wie Hinzuverdienst, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente mitzudenken sind.
Typische Rückfragen von Mandanten
- „Ich bin 63 geworden – kann ich jetzt automatisch in Rente?“
- „Ich habe lange gearbeitet. Zählen wirklich alle Jahre für die 45 Jahre mit?“
- „Mein Schwerbehindertenantrag läuft noch – reicht das bereits aus?“
- „Ich möchte ohne Abschläge gehen – ab wann ist das realistisch?“
- „Sollte ich den Antrag sofort stellen oder lieber noch warten?“
- „Welche Rentenart ist für mich günstiger?“
Gerade diese Fragen zeigen, dass der Rentenbeginn regelmäßig nicht nur eine Rechen-, sondern auch eine Gestaltungs- und Beratungsfrage ist.
Häufige Missverständnisse
Kontaktformular
Über dieses Formular können erste Informationen zum rentenrechtlichen Anliegen übermittelt und die üblichen Unterlagen direkt mitgesendet werden. Die Formulardaten werden an die Kanzlei-E-Mail-Adresse weitergeleitet.
Welche Unterlagen typischerweise sinnvoll sind
- Renteninformation oder Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung
- Versicherungsverlauf / Kontenklärungsunterlagen
- Bescheide zur Schwerbehinderung, soweit einschlägig
- Aufhebungsvereinbarungen, Altersteilzeitunterlagen oder Bescheide der Agentur für Arbeit
- Schriftverkehr mit der Deutschen Rentenversicherung
Upload-Hinweis
Zugelassen sind PDF, JPG, PNG, DOC und DOCX. Vorgesehen sind bis zu 5 Dateien mit insgesamt maximal 12 MB.
Für größere Datenmengen ist die Onlineakte konzipiert, mit welcher Sie dann später einfach mit Drag and Drop bis zu 100 MB auf einmal übermitteln können.