Schnelle Orientierung für Mandanten und Interessenten
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Entscheidend sind insbesondere die Zahl der berücksichtigten Haushaltsmitglieder, die Miethöchstbeträge nach Mietstufe, die Bruttokaltmiete beziehungsweise Belastung sowie das Einkommen des Haushalts.
Der Rechner ist als fundierte Vorprüfung gedacht. Transferleistungs-Ausschlüsse, Sonderfreibeträge, besondere Unterhaltskonstellationen, Heimunterbringung, Mischhaushalte und behördliche Detailprüfungen können das Ergebnis verändern.
Für eine verbindliche Einschätzung sollten der vollständige Sachverhalt und die Unterlagen in der Kanzlei oder bei der zuständigen Wohngeldbehörde geprüft werden.
Mietstufe der Gemeinde
Die Gemeindezuordnung bestimmt, welche Miete oder Belastung höchstens in die Wohngeldberechnung eingeht. Im Rechner ist jetzt eine amtliche Mietstufenhilfe für Baden-Württemberg eingebaut: Entweder die Gemeinde direkt suchen oder – wenn der Ort nicht einzeln aufgeführt ist – den zuständigen Landkreis auswählen.
Haushaltsgröße
Je mehr berücksichtigte Haushaltsmitglieder vorliegen, desto höher fallen Miethöchstbetrag, Rechenparameter und Heizkostenkomponente aus.
Bruttokaltmiete / Belastung
Bei Mietzuschuss zählt die Bruttokaltmiete. Heizkosten werden nicht als Eingabe verlangt; die gesetzliche Heizkostenkomponente wird in der Vorprüfung pauschal mitberücksichtigt.
Bereinigtes Einkommen
Am treffsichersten wird der Rechner, wenn nicht nur das Bruttoeinkommen, sondern das wohngeldrechtlich bereinigte monatliche Haushaltsgesamteinkommen eingegeben wird.
Alphabetische Mietstufen-Tabelle für Baden-Württemberg
Die Tabelle macht die Mietstufen jetzt für alle baden-württembergischen Gemeinden direkt auf der Seite sichtbar. Gemeinden mit eigener Einstufung werden mit ihrer eigenen Mietstufe gezeigt; alle übrigen Gemeinden werden mit der maßgeblichen Kreisstufe ihres Landkreises ausgewiesen.
Alle Gemeinden in Baden-Württemberg
| Gemeinde / Stadt | Grundlage | Mietstufe | Übernahme |
|---|
Landkreise
| Landkreis | Mietstufe | Übernahme |
|---|
Wohngeld-Vorprüfung Baden-Württemberg
Die Berechnung nutzt die Fortschreibung der Wohngeld-Parameter ab 1. Januar 2025, die Miethöchstbeträge nach Mietstufe und eine pauschale Heizkostenkomponente nach Haushaltsgröße.
Wichtige Hinweise für Wohngeldfälle
Die Praxis zeigt, dass nicht die Miete allein, sondern vor allem saubere Einkommensunterlagen und die richtige Einordnung der Haushaltsmitglieder entscheidend sind.
1. Transferleistungs-Ausschlüsse zuerst prüfen
Wer bereits Leistungen bezieht, in denen Unterkunftskosten berücksichtigt werden, ist häufig vom Wohngeld ausgeschlossen. Diese Konstellation muss zu Beginn jeder Prüfung gesondert abgefragt werden.
2. Bruttokaltmiete richtig ansetzen
Für Mietfälle ist die Bruttokaltmiete maßgeblich. Reine Heizkosten gehören grundsätzlich nicht in das Eingabefeld, weil die gesetzliche Heizkostenkomponente gesondert wirkt.
3. Mietstufe der Gemeinde sauber ermitteln
Die Miethöchstbeträge unterscheiden sich erheblich je nach Mietstufe. Bereits deshalb kann ein ansonsten identischer Fall in einer anderen Gemeinde zu einem anderen Ergebnis führen.
4. Einkommen besser bereinigt eingeben
Am verlässlichsten ist der Rechner, wenn das wohngeldrechtlich bereinigte monatliche Gesamteinkommen bekannt ist. Das reine Bruttoeinkommen kann nur überschlägig verarbeitet werden.
5. Lastenzuschuss braucht andere Unterlagen
Bei selbstgenutztem Eigentum genügen Mietunterlagen naturgemäß nicht. Dort müssen typischerweise Kreditunterlagen, Grundbuchangaben, Kaufvertrag und die Wohnfläche sauber aufgearbeitet werden.
6. Bewilligungszeitraum im Blick behalten
Wohngeld wird regelmäßig für einen befristeten Zeitraum bewilligt. Spätestens vor Ablauf des Bescheids sollten Weiterleistungsfragen und Änderungen der Einkommenslage geprüft werden.
Für Mietzuschuss
- Mietvertrag und gegebenenfalls aktuelle Vermieterbescheinigung
- Nachweise zur Bruttokaltmiete und zu den kalten Nebenkosten
- Einkommensunterlagen aller berücksichtigten Haushaltsmitglieder
- Bescheide über Kindergeld, Rente, Unterhalt oder sonstige Leistungen
- Nachweise zu besonderen Abzügen oder Freibeträgen, soweit vorhanden
Für Lastenzuschuss
- Grundbuchauszug oder Kaufvertrag
- Unterlagen zu Darlehen, Zinsen, Tilgung und sonstiger Belastung
- Wohnflächenberechnung
- Nachweise zu Grundsteuer und Verwaltungskosten
- Einkommensunterlagen aller berücksichtigten Haushaltsmitglieder
Onboarding für Wohngeldmandate
Wenn Sie möchten, können Sie uns die Eckdaten Ihres Falles samt Unterlagen direkt übermitteln. Die Upload-Lösung ist für den üblichen Strato-PHP-Betrieb vorbereitet.