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Wohngeldrechner Baden-Württemberg
Kanzlei-Informationsseite

Wohngeldrechner für Baden-Württemberg

Diese Seite bündelt die wichtigsten Eckpunkte zum Wohngeld und bietet eine anwaltlich aufbereitete Vorprüfung für Mietzuschuss und Lastenzuschuss. Im Mittelpunkt stehen Mietstufe, Haushaltsgröße, Bruttokaltmiete beziehungsweise Belastung und das wohngeldrechtlich bereinigte Einkommen.

Mietzuschuss Lastenzuschuss Baden-Württemberg Stand der Rechengrundlagen: ab 01.01.2025

Die Seite ist als statische HTML-Datei mit Bootstrap 5 erstellt und für den Upload auf einen üblichen Strato-Webspace vorbereitet. Die Datei ist ausdrücklich auf die URL /wohngeldrechner.html ausgerichtet.

Schnelle Orientierung für Mandanten und Interessenten

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Entscheidend sind insbesondere die Zahl der berücksichtigten Haushaltsmitglieder, die Miethöchstbeträge nach Mietstufe, die Bruttokaltmiete beziehungsweise Belastung sowie das Einkommen des Haushalts.

Praxis-Hinweis

Der Rechner ist als fundierte Vorprüfung gedacht. Transferleistungs-Ausschlüsse, Sonderfreibeträge, besondere Unterhaltskonstellationen, Heimunterbringung, Mischhaushalte und behördliche Detailprüfungen können das Ergebnis verändern.

Für eine verbindliche Einschätzung sollten der vollständige Sachverhalt und die Unterlagen in der Kanzlei oder bei der zuständigen Wohngeldbehörde geprüft werden.

1

Mietstufe der Gemeinde

Die Gemeindezuordnung bestimmt, welche Miete oder Belastung höchstens in die Wohngeldberechnung eingeht. Im Rechner ist jetzt eine amtliche Mietstufenhilfe für Baden-Württemberg eingebaut: Entweder die Gemeinde direkt suchen oder – wenn der Ort nicht einzeln aufgeführt ist – den zuständigen Landkreis auswählen.

2

Haushaltsgröße

Je mehr berücksichtigte Haushaltsmitglieder vorliegen, desto höher fallen Miethöchstbetrag, Rechenparameter und Heizkostenkomponente aus.

3

Bruttokaltmiete / Belastung

Bei Mietzuschuss zählt die Bruttokaltmiete. Heizkosten werden nicht als Eingabe verlangt; die gesetzliche Heizkostenkomponente wird in der Vorprüfung pauschal mitberücksichtigt.

4

Bereinigtes Einkommen

Am treffsichersten wird der Rechner, wenn nicht nur das Bruttoeinkommen, sondern das wohngeldrechtlich bereinigte monatliche Haushaltsgesamteinkommen eingegeben wird.

Amtliche Orientierung

Alphabetische Mietstufen-Tabelle für Baden-Württemberg

Die Tabelle macht die Mietstufen jetzt für alle baden-württembergischen Gemeinden direkt auf der Seite sichtbar. Gemeinden mit eigener Einstufung werden mit ihrer eigenen Mietstufe gezeigt; alle übrigen Gemeinden werden mit der maßgeblichen Kreisstufe ihres Landkreises ausgewiesen.

Direkt in den Rechner übernehmen
Jede Tabellenzeile enthält eine Übernahme-Schaltfläche. Damit werden Ort und Mietstufe sofort in den Rechner eingetragen.
Gefiltert wird gleichzeitig in der vollständigen Gemeindeliste und in der Landkreis-Tabelle; gesucht werden kann auch nach Postleitzahl.
Die vollständige Übersicht wird geladen.
Vollständige Gemeindenliste

Alle Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde / Stadt Grundlage Mietstufe Übernahme
Kreisstufen

Landkreise

Landkreis Mietstufe Übernahme
Rechner

Wohngeld-Vorprüfung Baden-Württemberg

Die Berechnung nutzt die Fortschreibung der Wohngeld-Parameter ab 1. Januar 2025, die Miethöchstbeträge nach Mietstufe und eine pauschale Heizkostenkomponente nach Haushaltsgröße.

Vorprüfung noch offen
Bitte die Eckdaten eingeben und den Rechner starten.
Es kann nach Gemeinde oder Postleitzahl gesucht werden. Wird eine Gemeinde nicht mit eigener Mietstufe geführt, übernimmt der Rechner automatisch die maßgebliche Kreisstufe des zuständigen Landkreises.
Sie können Gemeinde oder Postleitzahl suchen. Beispiel: 78479 Reichenau wird automatisch dem Landkreis Konstanz zugeordnet.
Abzugssatz-Hilfe nach § 16 WoGG
Der amtliche pauschale Abzug wird je einkommensbeziehender Person aus bis zu drei 10-%-Blöcken gebildet: Steuern vom Einkommen, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie gesetzliche Rentenversicherung. Kranken- und Pflegeversicherung zählen dabei zusammen nur als ein Block.
§ 16-Assistent für die Einkommensbereinigung
Tragen Sie die monatlichen Bruttoeinkommen der Haushaltsmitglieder mit Einkommen ein. Der Rechner ermittelt daraus automatisch 0 %, 10 %, 20 % oder 30 % je Zeile.
Leer gelassene Zeilen werden nicht mitgerechnet.
Optional, zum Beispiel für bereits bekannte wohngeldrechtliche Freibeträge oder pauschal berücksichtigte Unterhaltsabzüge.
Zwischensumme aus dem Assistenten
Noch keine Einkommenszeilen erfasst.
Nur für den Schnellmodus. Im amtlich näheren Assistenten wird der Satz je Einkommenszeile automatisch ermittelt.
Optional, z. B. wenn bereits bekannte Freibeträge oder Unterhaltsabzüge überschlägig berücksichtigt werden sollen.
Dieses Feld ist am treffsichersten, wenn das wohngeldrechtlich bereinigte Einkommen bereits vorliegt.
Voraussichtliches monatliches Wohngeld
Bitte Eingaben vervollständigen.
Mietstufe
Miethöchstbetrag
Heizkostenkomponente
Zu berücksichtigende Miete
Bereinigtes Einkommen
Gemeinde / Kreis
Was der Rechner bereits berücksichtigt
Miethöchstbetrag nach Mietstufe, Haushaltsgröße, Rechenparameter a/b/c, Mindestwerte M/Y und eine pauschale Heizkostenkomponente.
Was zusätzlich geprüft werden sollte
Ausschlusstatbestände, Mischhaushalte, exakte Freibeträge, Unterhaltskonstellationen, Schwerbehinderung, Heimfälle und die Vollständigkeit sämtlicher Einkommensunterlagen.
Ausgabe
Nach der Berechnung erscheint hier die Kurzbegründung.
Hinweise

Wichtige Hinweise für Wohngeldfälle

Die Praxis zeigt, dass nicht die Miete allein, sondern vor allem saubere Einkommensunterlagen und die richtige Einordnung der Haushaltsmitglieder entscheidend sind.

Antragstellung
Wohngeld wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Maßgeblich ist regelmäßig der Monat der Antragstellung.

1. Transferleistungs-Ausschlüsse zuerst prüfen

Wer bereits Leistungen bezieht, in denen Unterkunftskosten berücksichtigt werden, ist häufig vom Wohngeld ausgeschlossen. Diese Konstellation muss zu Beginn jeder Prüfung gesondert abgefragt werden.

2. Bruttokaltmiete richtig ansetzen

Für Mietfälle ist die Bruttokaltmiete maßgeblich. Reine Heizkosten gehören grundsätzlich nicht in das Eingabefeld, weil die gesetzliche Heizkostenkomponente gesondert wirkt.

3. Mietstufe der Gemeinde sauber ermitteln

Die Miethöchstbeträge unterscheiden sich erheblich je nach Mietstufe. Bereits deshalb kann ein ansonsten identischer Fall in einer anderen Gemeinde zu einem anderen Ergebnis führen.

4. Einkommen besser bereinigt eingeben

Am verlässlichsten ist der Rechner, wenn das wohngeldrechtlich bereinigte monatliche Gesamteinkommen bekannt ist. Das reine Bruttoeinkommen kann nur überschlägig verarbeitet werden.

5. Lastenzuschuss braucht andere Unterlagen

Bei selbstgenutztem Eigentum genügen Mietunterlagen naturgemäß nicht. Dort müssen typischerweise Kreditunterlagen, Grundbuchangaben, Kaufvertrag und die Wohnfläche sauber aufgearbeitet werden.

6. Bewilligungszeitraum im Blick behalten

Wohngeld wird regelmäßig für einen befristeten Zeitraum bewilligt. Spätestens vor Ablauf des Bescheids sollten Weiterleistungsfragen und Änderungen der Einkommenslage geprüft werden.

Typische Unterlagen

Für Mietzuschuss

  • Mietvertrag und gegebenenfalls aktuelle Vermieterbescheinigung
  • Nachweise zur Bruttokaltmiete und zu den kalten Nebenkosten
  • Einkommensunterlagen aller berücksichtigten Haushaltsmitglieder
  • Bescheide über Kindergeld, Rente, Unterhalt oder sonstige Leistungen
  • Nachweise zu besonderen Abzügen oder Freibeträgen, soweit vorhanden
Typische Unterlagen

Für Lastenzuschuss

  • Grundbuchauszug oder Kaufvertrag
  • Unterlagen zu Darlehen, Zinsen, Tilgung und sonstiger Belastung
  • Wohnflächenberechnung
  • Nachweise zu Grundsteuer und Verwaltungskosten
  • Einkommensunterlagen aller berücksichtigten Haushaltsmitglieder
Kontaktformular

Onboarding für Wohngeldmandate

Wenn Sie möchten, können Sie uns die Eckdaten Ihres Falles samt Unterlagen direkt übermitteln. Die Upload-Lösung ist für den üblichen Strato-PHP-Betrieb vorbereitet.

Zulässige Dateiformate
PDF, JPG, JPEG, PNG, DOC und DOCX; bis zu 5 Dateien, insgesamt maximal 12 MB.
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Die Anfrage konnte nicht verarbeitet werden. Bitte prüfen Sie die Pflichtfelder oder kontaktieren Sie die Kanzlei direkt.
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