ANWALTSKANZLEI
DOTTERWEICH & BÖHLER
KRANKENVERSICHERUNG

Gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

 

Die gesetzliche Krankenversicherung ist geregelt im 5. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V)

und unterscheidet sich nicht nur vom Umfang der Leistungen erheblich von den Leistungen aus der privaten Krankenversicherung.

Typische Problemfälle sind::


Selbständige und Freiwillige Krankenversicherung


Wer selbständig tätig und freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist , macht früher oder später die Erfahrung, dass es mitunter böse Überraschungen bei der Beitragsfestsetzung gibt.

Beim Beginn der Selbständigkeit wird regelmäßig ein niedriges Einkommen zugrundegelegt. Die Probleme beginnen dann meistens mit der Anforderung von Einkommensnachweisen in der Form von Steuerbescheiden.

Mitunter werden hier drastische Beitragsnachforderungen geltend gemacht, die nicht immer rechtmäßig sind.

Spiegelbildlich hierzu gibt es auch gravierende Probleme damit, eine Verschlechterung der Einkommenssituation auch beitragstechnisch möglichst bald wirksam zu machen.

In beiden Fallgestaltungen ist eine fundierte Beratung und Hilfe durch den Fachanwalt für Sozialrecht ratsam.

Ihr Steuerberater ist hierfür denkbar ungeeignet. Wir erleben es immer wieder, dass Mandanten sich zunächst der vermeintlichen Hilfe Ihres Steuerberaters bedienen – mitunter mit fatalen Ergebnissen. Steuerberater argumentieren in aller Regel mir den üblichen Argumentationsmustern, welche sie aus dem Abgabe- und Steuerrecht heraus kennen. Das kann nur schief gehen!

 

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