Diese gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung schon seit 31.12.2000 nicht mehr.
Betroffen von dieser Rentenart sind lediglich noch Altfälle, bei denen es um die Aufhebung dieser Rente oder deren Verlängerung geht.Vielleicht meinten Sie das "Nachfolgemodell", die Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung?