ANWALTSKANZLEI
DOTTERWEICH & BÖHLER
RENTENVERSICHERUNG

Berufsunfähigkeitsrente?

Die gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch in den engen Grenzen des § 240 SGB VI.


§ 240 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit


Sie meinenten die Berufsunfähigkeitsrente (BUZ) aus dem Bereich des privaten Versicherungsvertragsrechts? Dann lesen Sie weiter unter Berufsunfähigkeitsversicherung.

>>> Zur Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung